Bewährung kommt für Unternehmer laut Strafkammer nicht mehr infrage
Das Landgericht bestätigt die siebenmonatige Haftstrafe für einen Unternehmer. Es sah die Vorwürfe als erwiesen an.

Buchen/Mosbach. (rjs) "Es geht doch nur um alte Terrassendielen." Diesen Satz streute Rechtsanwalt Werner Meisenbach am Donnerstag im großen Sitzungssaal des Landgerichts mehrfach ein. Ob er damit das Verhalten seines Mandanten herunterspielen wollte, lässt sich nur vermuten. Geholfen hat es letztlich nichts. Nach gut vierstündiger Verhandlung verwarf die kleine Strafkammer unter dem Vorsitz
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