Windpark Kornberg soll Ende 2017 ans Netz gehen

Interview mit ZEAG-Projektleiter Harald Endres - Breite Bürgerbeteiligung soll Akzeptanz erhöhen

22.06.2016 UPDATE: 23.06.2016 06:00 Uhr 3 Minuten, 16 Sekunden

Im "Harthäuser Wald" (zwischen Jagst- und Kochertal) hat die ZEA Energie AG bereits einen Windpark mit 14 Anlagen verwirklicht (unser Foto). Im kommenden Jahr möchte die ZEAG den Windpark "Kornberg" ans Netz bringen. Foto: ZEAG Energie AG

Von Rüdiger Busch

Hardheim/Höpfingen. Das Thema "Windkraft" polarisiert und bewegt die Menschen. Vor allem der geplante interkommunale Windpark "Kornberg/Dreimärker" zwischen Bretzingen, Höpfingen und Waldstetten erhitzt die Gemüter. Wir haben uns bei Harald Endreß (Foto), Projektleiter der ZEAG Energie AG in Heilbronn, nach dem aktuellen Planungsstand erkundigt und gefragt, wie das Unternehmen mit dem Widerstand von Bürgern gegen ihre Projekte umgeht.

Harald Endreß, Projektleiter der ZEAG Energie. Foto: privat

Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand beim Windpark "Kornberg/Dreimärker"?

Die EE Bürgerenergie Hardheim GmbH & Co. KG und die EE Bürgerenergie Höpfingen GmbH & Co. KG haben am 10. September 2015 die Antragsunterlagen auf Vorbescheid nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung von insgesamt sechs Windenergieanlagen des Typs E-115 - Hersteller Enercon, 115 Meter Rotordurchmesser, 149 Meter Nabenhöhe, 3 Megawatt Leistung - beim Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises eingereicht. Aufgrund der Rückmeldungen im Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Korrekturen an der Feinplanung durchgeführt. Die Gutachten werden momentan entsprechend überarbeitet. Wir gehen davon aus, dass über die Genehmigungsanträge noch im Jahr 2016 entschieden werden kann.

Wann soll der Windpark laut Planung ans Netz gehen, wie hoch sind die kalkulierten Kosten, und wie viele Haushalte ließen sich mit dem erzeugten Strom versorgen?

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Die Inbetriebnahme des Windparks ist aktuell für Ende 2017 geplant. Die Kosten für die sechs geplanten Anlagen mit Infrastruktur und Projektentwicklung belaufen sich auf ca. 30 Millionen Euro. Mit dem von den sechs Windenergieanlagen erzeugten Strom lassen sich ca. 16 000 Haushalte versorgen.

Wie soll die vorgesehene Bürgerbeteiligung erfolgen?

Die Beteiligung der Bürger erfolgt über Bürgerenergiegenossenschaften. Inzwischen setzen 18 Städte und Gemeinden aus der Region diese Form der Bürgerbeteiligung zusammen mit der ZEAG um. Durch unser Bürgerbeteiligungsmodell ist es möglich, mit der Planung, Projektierung und dem Bau der Erzeugungsanlagen sofort nach der Genehmigung zu beginnen. Der Aufbau von Eigenkapital in der Bürgerenergiegenossenschaft ist zeitaufwendig und kann parallel und unabhängig von Bau und Betrieb der Anlagen erfolgen. Die Bürger können sich jederzeit, auch nach Realisierung der Anlagen, und entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten an den bereits realisierten Windenergieanlagen beteiligen. Die aus dem Betrieb der Anlagen gewonnene Wertschöpfung verbleibt in den Gemeinden Hardheim und Höpfingen und in der Region. Die Betreibergesellschaften haben ihren Sitz in Hardheim bzw. Höpfingen und zahlen an die Gemeinde ihre Gewerbesteuer.

Das Vorhaben stößt vor Ort teilweise auf massive Kritik. Wie geht die ZEAG damit um?

Wichtig ist, das die Bürger über das Projekt, die geplanten Windenergieanlagen und Standorte, die Beteiligungsmöglichkeiten an den Windenergieanlagen und den aktuelle Stand gut informiert sind. Hierzu führen wir in enger Abstimmung mit den Gemeinden Hardheim und Höpfingen entsprechende Informationsveranstaltungen durch.

Ist es aus Sicht Ihres Unternehmens sinnvoll, ein solches Projekt auch gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzuziehen?

Die Katastrophe von Fukushima vor fünf Jahren im März 2011 war der Auslöser für die Energiewende. Wir haben heute einen breiten Konsens in der Bevölkerung, dass wir die Stromerzeugung auf Erneuerbare Energie umstellen wollen. Sowohl die Bundesregierung, als auch die Landesregierung haben hierfür Ziele festgelegt, die bis zum Jahr 2050 erreicht werden sollen: Bundesweit 80 Prozent der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, in Baden-Württemberg 86 prozent. Den wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele soll dabei die Windenergie liefern. In allen uns bekannten Windenergieprojekten in Baden-Württemberg gibt es auch Widerstand gegen die Nutzung der Windenergie auf Flächen in der jeweiligen Gemeinde. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hält allerdings die Energiewende für erforderlich und ist auch bereit, Windenergieanlagen auf ihrer Gemarkung zu akzeptieren. Die Gesellschaftsstruktur mit Beteiligung einer breiten Bürgerschaft und der Standortgemeinden an der Wertschöpfung aus dem Betrieb der Windenergieanlagen ermöglicht eine gute Akzeptanz bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens kann es passieren, dass der ein oder andere vorgesehene Standort gestrichen werden muss. Wäre das Projekt noch rentabel, wenn statt sechs nur noch fünf, vier oder drei Windkraftanlagen gebaut werden könnten? Oder kann es sein, dass dann das komplette Vorhaben gestoppt wird?

Ein wesentlicher Teil der gesamten Projektkosten liegt in der Infrastruktur. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Zuwegung zu den Windenergieanlagen, die Kranstell- und Montageflächen sowie der Netzanschluss für die Einspeisung der erzeugten elektrischen Energie. Um diese Investitionen durch den Betrieb der Anlagen wieder erwirtschaften zu können ist eine Mindestanzahl an Windenergieanlagen im Windpark erforderlich. Die exakten Daten und Rahmenbedingungen für die abschließende Ermittlung der Wirtschaftlichkeit liegen nach unserer Erfahrung erst zeitnah zur Genehmigung vor. Aus heutiger Sicht werden die genehmigten Windenergieanlagen auch gebaut.

Inwieweit könnte eine zeitliche Verzögerung - etwa durch den jüngsten Beschluss zur Vertagung durch den Gemeinderat - Einfluss auf das Vorhaben nehmen?

Unser Ziel ist es nach wie vor, noch in diesem Jahr eine Genehmigung zu bekommen. Gelingt dies nicht, würden neue Regelungen zur Einspeisevergütung gelten. Welche Auswirkungen die haben würden, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Aber klar ist, dass der Windpark nur gebaut wird, wenn der Betrieb wirtschaftlich möglich ist. Der Standort "Kornberg" ist für baden-württembergische Verhältnisse aber ein sehr guter Windkraftstandort. Hinzu kommt die Nähe zum Umspannwerk. Wenn hier künftig keine Windkraft erzeugt werden kann, dann fallen auch die meisten anderen möglichen Standorte im Land weg. Auf Grund der Bedeutung der Energiewende bin ich deshalb zuversichtlich, dass bei der Neuregelung ein Kompromiss gefunden wird.

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