Stadt geht neue Wege bei der Erschließung

Osterburken. Gemeinderat beauftragte Erschließungsträger mit Schaffung von Bauplätzen. Bebauungsplan "Fachmarktzentrum" wird geändert

05.12.2012 UPDATE: 05.12.2012 06:35 Uhr 2 Minuten, 49 Sekunden
Um eine Weiterentwicklung des Fachmarktzentrums an der Industriestraße zu ermöglichen, beschloss der Osterburkener Gemeinderat am Montag eine Änderung des Bebauungsplanes. Foto: B. Gassenbauer
Osterburken. (bg) Neue Wege will die Stadt Osterburken bei der Schaffung von Bauplätzen gehen, um den Haushalt zu entlasten. Der Gemeinderat beschloss am Montag, die Kommunalentwicklung GmbH mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung, Bauüberwachung und Objektbetreuung der Erschließung von rund zwei Dutzend Bauplätzen im Bebauungsplangebiet "Am Bofsheimer Weg II" in Osterburken zu beauftragen. Zugestimmt wurde zugleich der Änderung des Bebauungsplans "Fachmarktzentrum Industriestraße", um dort - nachdem die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittel-Vollsortimenters ausgeblieben ist - die Weiterentwicklung kleinerer Märkte zu ermöglichen. Konkret: für den leer stehenden Schlecker-Markt gibt es einen Interessenten, der die Fläche vergrößern will.

Seit Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit dem Thema "Erschließung Bofsheimer Weg". Zwar hat sich der Bedarf an Bauplätzen anders entwickelt als ursprünglich gedacht; dennoch wurde der Bebauungsplan zum Abschluss gebracht. Wie die Verwaltung in der Ratssitzung am Montag vorschlug, soll jetzt eine abschnittsweise bedarfsgerechte Erschließung des Areals angegangen werden. Entstehen sollen 25 Bauplätze mit einer Durchschnittsgröße von 600 Quadratmetern in attraktiver Lage; zwischen dem Gebiet "Bofsheimer Weg" und der Schlierstadter Straße ist eine Straßenverbindung vorgesehen.

Wie Bürgermeister Galm dazu betonte, sei es angesichts knapper Kassen sinnvoll, bei der Erschließung neue Wege zu gehen, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Galm empfahl daher, einen Erschließungsträger zu beauftragen, dessen Aufgabe es ist, die Erschließungsanlagen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf den von der Stadt bereitgestellten Flächen zu erstellen und die Kosten vorzufinanzieren. Galm verwies dabei darauf, dass anderer Gemeinden mit dieser Vorgehensweise positive Erfahrungen gemacht haben.

Die Erschließungsträgerschaft umfasst, wie aufgezeigt wurde, die Erstellung der Ausführungsplanung, die Ausschreibung, Vergabe der Bauleistungen, die Durchführung der Erschließungsbaumaßnahme, die Finanzierung und die Abrechnung der Maßnahme. Für die Refinanzierung würden Kostenübernahmevereinbarungen zwischen den Grundstückseigentümern (Kommune, Private) und Erschließungsträger geschlossen.

Nach kurzer Diskussion, in der Werner Geiger (Freie Wähler) Vorbehalte äußerte, weil zu befürchten sei, dass die Bauplätze für die Bauwilligen teuerer würden als bei Erschließung unter städtischer Regie, beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen, die Erschließungsträgerschaft für die Erschließung des Abschnitts "2a/2b" des Baugebietes "Bofsheimer Weg II" an die LBBW Kommunalentwicklung GmbH (KE) auf Grundlage eines noch zu schließenden städtebaulichen Vertrags mit Kostenübernahmevereinbarung zu einem Pauschalhonorar von 38 000 Euro zu vergeben.

Die Erschließung umfasst insbesondere die Herstellung der öffentlichen Verkehrsanlagen mit Straßenbeleuchtung, der Grünanlagen, der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung.

Nach Abschluss der Erschließung erstellt die KE eine Schlussabrechnung und übergibt dann die Erschließungsanlagen an die Stadt, die dann die nicht durch die Kostenerstattungen von den privaten Grundstückseigentümern abgedeckten Erschließungs- und Finanzierungskosten der KE zu tragen hat. Wie dies dann abgewickelt wird, muss der Gemeinderat noch festlegen.

Zweites Schwerpunktthema in der Sitzung am Montag war die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Fachmarktzentrum Industriestraße". Die Planänderung sei notwendig, um die Weiterentwicklung des Fachmarkzentrums unterhalb der Schwelle einer großflächigen Einzelhandelsnutzung zu ermöglichen, unterstrich Bürgermeister Galm in einem Sachstandsbericht.

Auf dem ZG-Gelände an der Industriestraße in Osterburken war 2009 ein Fachmarktzentrum errichtet worden. Der dazu erstellte Bebauungsplan untergliedert sich in eine Gewerbe- und eine Sondergebietsfläche.

Kernziel der damaligen Planaufstellung war neben der Ansiedlung kleinerer Fachmärkte die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters, der mit 1 500 Quadratmetern rund 70 Prozent der geplanten Gesamtverkaufsflächen einnehmen sollte. Wegen dieser Größe wurde seinerzeit gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg für das Fachmarktzentrum die Ausweisung eines Sondergebiets notwendig, in dem zudem nur die Einzelhandelssortimente Lebensmittel, Textil, Drogerie und Garten-/Baumarkt mit eng definierten Verkaufsflächenobergrenzen für zulässig erklärt wurden. Zugleich wurden in der südlich angrenzenden, noch unbebauten gewerblichen Fläche zur Vermeidung einer unverträglichen Einzelhandels-Agglomeration die zentrenrelevanten Sortimente Lebensmittel, Drogeriewaren, Textilien und Schuhe ausgeschlossen.

Allerdings wurde auf dem Areal der zentrale Baustein "Lebensmittel-Vollsortimenter" nicht realisiert. Die engen sortimentsbezogene Beschränkungen, die damit nicht mehr erforderlich sind, würden, wie der Bürgermeister darlegte, eine Weiterentwicklung der kleineren Märkte verhindern. Konkret gilt dies für eine neue Nutzung des nach der Insolvenz des Konzerns geschlossenen Schlecker-Marktes, für den mittlerweile ein Interessent vorhanden ist, der die Fläche allerdings um 200 auf etwa 630 Quadratmeter erweitern will. Ein entsprechender Bauantrag liegt der Stadt vor.

In Abstimmung mit dem Landratsamt sollen nun das bisherige Sondergebiet und die einzelhandelsbezogenen Nutzungsausschlüsse im Gewerbegebiet im Süden aufgehoben werden. Die Planänderung diene, so Bürgermeister Galm, der flexiblen und raumordnerisch verträglichen Weiterentwicklung des Fachmarktzentrums. Der Gemeinderat stimmte dem bei einer Enthaltung zu.

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