In Osterburken entstehen 18 neue Bauplätze
Die Stadt trägt der anhaltenden Nachfrage Rechnung - Das Baugebiet "Bofsheimer Weg" wird daher erweitert

Weil im 2014 erschlossenen ersten Abschnitt des Osterburkener Baugebiets "Am Bofsheimer Weg II" bereits fast alle Bauplätze vergeben sind und die Nachfrage anhaltend hoch ist, wird nun die Johann-Strauß-Straße erschlossen. Auf Beschluss des Gemeinderats wird erneut die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE) mit der privaten Erschließungsträgerschaft betraut. Foto: Gassenbauer
Osterburken. (bg) Aufgrund der hohen Nachfrage hat der Osterburkener Gemeinderat am Dienstag die Weichen für die Schaffung weiterer Bauplätze im Baugebiet "Am Bofsheimer Weg II" gestellt. Wie im ersten Abschnitt wird die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE) mit der Erschließung betraut. Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen.
Die Stadt hatte im Jahr 2014 den ersten Abschnitt des Baugebietes "Am Bofsheimer Weg II" in Osterburken erschließen lassen. Nachdem die dort entstandenen 25 Bauplätze größtenteils verkauft oder reserviert sind und die Verwaltung eine weiter große Nachfrage verzeichnet, ist nun die Erschließung eines zweiten Bauabschnittes mit einer Fläche von rund 1,9 Hektar beabsichtigt.
Im März hatte der Gemeinderat beschlossen, die Johann-Strauß-Straße mit insgesamt 18 Bauplätzen zu erschließen. Aufgrund guter Erfahrungen bei der Erschließung des ersten Abschnitts schlug die Verwaltung am Dienstag vor, mit der Durchführung der Maßnahme auf Grundlage der noch mit der Stadt abzustimmenden Ausführungsplanung erneut die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE) zu betrauen. Das Pauschalhonorar beträgt 33 350 Euro brutto.
Bürgermeister Galm und der städtische Bauamtsleiter Steinmacher informierten am Dienstag über die grundlegenden Festlegungen des dazu abzuschließenden städtebaulichen Erschließungsvertrags.
Die notwendige Umlegung führt demnach die Stadt durch, in deren Besitz sich ein Großteil der Grundstücke befindet, während die KE mit den Eigentümern der Grundstücke zur Vereinbarungen zur Kostenbeteiligung für die Herstellung der Erschließungsanlagen abschließen werde.
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Man wolle, wie Galm unterstrich, in der Ausführungsplanung, alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung nutzen.
Einstimmig ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Erschließvertrages mit der KE als Erschließungsträger.



