Hardheimer BGN: "Waldflächen sollten tabu sein"
Hardheimer Bürgerinitiative unterstützt Petition gegen den Bau von Windkraftanlagen im Staatswald

Die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz hat sich einer Petition an den Landtag angeschlossen, die sich gegen den Bau von Windkraftanlagen im Staatswald ausspricht. Foto: Rüdiger Busch
Hardheim/Höpfingen. (rüb) Mit einer Petition an den Landtag möchte die Bürgerinitiative "Pro Schurwald" (Landkreis Esslingen) die Verpachtung landeseigener Waldflächen für Windkraftanlagen verhindern. Inzwischen unterstützen zahlreiche weitere Bürgerinitiativen diese Petition, darunter auch die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz (BGN) Hardheim, die sich bekanntlich gegen den Bau des interkommunalen Windparks "Kornberg/Dreimärker" auf Hardheimer und Höpfinger Gemarkung wehrt.
In seinem Schreiben an den Landtagsabgeordneten Karl Zimmermann vom Petitionsausschuss begründet BGN-Vorsitzender Dieter Popp (Höpfingen), weshalb sich die Bürgerinitiative der Initiative in vollem Umfang anschließt. Die in der Petition aufgeworfenen Fragen, würden auch im Genehmigungsverfahren für das Projekt "Kornberg/Dreimärker" eine erhebliche Rolle spielen.
Auf diese Punkte geht Popp detailliert ein: "Auch bei diesem Vorhaben fand keine Ausschreibung statt. Im Gegenteil, es wurden bereits Verträge von den beiden Bürgermeistern von Hardheim und Höpfingen mit der ZEAG abgeschlossen, obwohl überhaupt noch nicht bekannt war, ob an diesen Standorten gebaut werden kann oder darf. Zudem weist der Regionalverband dieses Gebiet in seiner Regionalplanung momentan nicht als Vorrangfläche für Windkraft aus."
Entsprechend groß seien die Erwartungshaltungen aller Beteiligten, da dieses Projekt mit nicht unerheblichen Kosten vorangetrieben worden sei. Es werde daher versucht, über ein Zielabweichungsverfahren eine schnelle Genehmigung zu erreichen, auch im Hinblick darauf, dass der Regionalverband, sollte er das Gebiet ausweisen, zukünftig 1000 Meter Mindestabstand zu Wohngebieten rechtssicher festlegen wird. Momentan liege der Abstand vom nächsten Windrad zur Wohnbebauung bei 750 Metern.
Die Windhöffigkeit liege an der untersten Grenze, so die BGN. Und weiter: Die Fläche liege in einem FFH-Gebiet und grenze südöstlich an ein Naturschutzgebiet. Während das vom Projektierer in Auftrag gegebene artenschutzrechtliche Gutachten keine Ausschlusskriterien fand, sei das Gutachten der BGN zu ganz anderen Ergebnissen gekommen.
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Beeinträchtigungen seien auch für den Betrieb des Verkehrslandeplatzes Walldürn zu erwarten: Die "Wirbelschleppenproblematik" stelle eine ernste Gefahr für den Flugbetrieb dar. Gerate ein Flugzeug in diese Luftströme, sei es unter Umständen nicht mehr steuerbar. Entsprechende Erfahrungsberichte eines Piloten lägen vor. Das Gebiet liege direkt im Bereich des Landeanfluges.
Außerdem liege das in der Nähe mehrerer Wohngebiete. Besonders betroffen wäre das Wohngebiet Heckenstraße in Bretzingen. Auch deshalb fordere die BGN angemessene und gesundheitlich unbedenkliche Abstandsregelungen zu Wohngebieten. Das Ziel: Wie in Bayern sollten große Anlagen mindestens den zehnfachen Abstand der Anlagenhöhe einhalten. In diesem zusammenhang sei zu hinterfragen, weshalb in baden-Württemberg bundesweit die geringsten Abstandsregelungen gelten würden: "Leben wir denn in Baden-Württemberg als Bürger zweiter Klasse auf Kosten zweifelhafter Ideologien von einigen Grünen?"
Abschließend fordert Popp: "Solange eine Bedrohung der Gesundheit durch Windkraft nicht näher erforscht wurde, darf der Ausbau von Windkraft nicht weiter in solcher Nähe zur Wohnbebauung fortgeführt werden. Waldflächen sollten generell für die Windkraftnutzung tabu sein!"