Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Kliniken-Geschäftsführer wurde eingestellt

Oberstaatsanwalt Heering: Kein Anlass zur Erhebung öffentlicher Klage - Landrat Dr. Brötel will jedoch Beschwerde einreichen

25.02.2016 UPDATE: 26.02.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden

An den Vorwürfen gegen den ehemaligen Kliniken-Geschäftsführer blieb nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Mosbach nichts hängen. Das sieht der Landrat anders. Unsere Aufnahme zeigt den neuen Bettentrakt der Neckar-Odenwald-Klinik in Buchen. Foto: F. Weidenfeld

Neckar-Odenwald-Kreis. (Wd) Über zwei Jahre wurde akribisch gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Neckar-Odenwald-Kliniken ermittelt, doch gestern teilte Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering auf Anfrage der RNZ mit, dass das Ermittlungsverfahren im wesentlichen nach Paragraf 170 der Strafprozeßordnung eingestellt wird. Weder die Vorwürfe der Untreue, Urkundenfälschung, oder Subventionsbetrug seien nachweisbar. Somit sei kein Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage. Für Landrat Dr. Achim Brötel jedoch ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mosbach "in weiten Teilen nicht nachvollziehbar".

Er kündigte in einer ersten Stellungnahme an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Karlsruhe einzulegen. Das Verhalten des Beschuldigten überschreitet für den Landrat durchaus die Grenze der Fahrlässigkeit. Die Begründung der Staatsanwaltschaft auf fast 30 Seiten sei für ihn "nicht schlüssig".

Die Mosbacher Staatsanwaltschaft betonte hingegen, man habe dem ehemaligen Geschäftsführer keinen Vorsatz nachweisen können. Bei den Ermittlungen ging es auch um den Vorwurf der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt für sogenannte Honorarärzte. Da aber selbst Sozialgerichte sich nicht einig seien, ob und wie Honorarärzte letztendlich sozialversicherungsmäßig einzuordnen seien, habe auch dieser Vorwurf zur Einstellung geführt. Selbst die Deutsche Rentenversicherung habe kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung gehabt.

Auch beim Vorwurf des Subventionsbetruges sei kein Vorsatz an dem Beschuldigten hängen geblieben. Es gebe zudem keine Belege, die eine Zweckentfremdung von Fördergeldern des Landes nahe legen, so der Oberstaatsanwalt. Gleiches gelte für den Vorwurf der Urkundenfälschung. Beim Vorwurf der Untreue seien verschiedene Teilaspekte geprüft und keine Anhaltspunkte für eine Erhärtung des Vorwurfes gefunden worden.

Man erinnert sich: Im Januar 2014 ist Anzeige erstattet worden. Im Februar stellte auch Landrat Dr. Achim Brötel Anzeige gegen den ehemaligen Geschäftsführer, der im November 2013 wegen der unerwartet hohen finanziellen Schieflage der Kliniken fristlos entlassen worden war. Der Kreistag beschloss im Juli 2014 für 2012 fast 7,5 Mio. Euro Verlustausgleich und für 2013 sogar 10,4 Mio. Euro. Dem ehemaligen Geschäftsführer wurde vom Kreistag die Entlastung verweigert. Die Geschäfte leitet seit der finanziellen Schieflage Geschäftsführer Norbert Mischer, der mit seinem Sanierungskonzept die Verluste der Kliniken erheblich absenken konnte.

Nicht unwesentlich: Mit der Haftpflichtversicherung des beschuldigten Geschäftsführers einigte sich der Kreis zwischenzeitlich. Die zahlte wegen der Anschuldigungen ohne langes Murren über eine Million Euro an den Landkreis. Durch die Zahlung sieht Dr. Brötel das Fehlverhalten des Beschuldigten durch die Versicherung anerkannt.

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