Neuer Ortschaftsrat hat große Aufgaben vor sich
Dank an scheidenden Ortsvorsteher Hermann Fischer – Birgt geplanter Ausbau der B 27 Gefahren für Wanderer und Radfahrer?

Die Bundesstraße B27. Archiv-Foto: Tanja Radan
Bödigheim. (BW) Obwohl die letzte Sitzung des "alten" Ortschaftsrates von Bödigheim nur zwei Tage vor dem Sitzungstag angekündigt war, kamen neben dem nicht vollständigen Ortschaftsrat auch fünf interessierte Bürger in das Rathaus. Bis zum 10. Juli ist der alte Ortschaftsrat noch kommissarisch im Amt. Dann erfolgen die Verpflichtung der gewählten Vertreter der Ortschaft und der Versuch einer Einigung auf einen Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsvorstehers.
Da die "politischen" Verhältnisse in Bödigheim überaus stabil sind und die Ergebnisse der Wahl eindeutig, kann man davon ausgehen, dass das Votum gewissermaßen bereits feststeht. Am 27. Juli wird der Gemeinderat über den Vorschlag entscheiden. Erst danach wird man wissen, wer das Amt des Ortsvorstehers von Bödigheim wahrnimmt. Die Schuhe des "alten" Ortsvorstehers, Hermann Fischer, sind sehr groß. Siegfried Rohm brachte das bei einer kurzen Dankesrede zum Ausdruck. "Ohne Fischer ist das heutige Bödigheim nicht denkbar", meinte Rohm.
Geehrt wurden Arnd Mackert für zehnmaliges und Robert Kuhn für 25-maliges Blutspenden. Eine Ehrennadel in Gold und ein Geschenk wurden Robert Kuhn überreicht. Danach ging es an die Bewältigung der Tagesordnung. Viele "Baustellen" gibt es noch im Ort und harren der Fertigstellung. Sie bedeuten, und darauf wies Fischer immer wieder hin, der zielstrebigen Beachtung des Rates und des Ortsvorstehers. Die Verbesserung des innerörtlichen Hochwasserschutzes im Bereich des Hiffelbaches mit dem veränderten Weg zwischen Hauptstraße und evangelischem Gemeindehaus wird im Juli von einer Mosbacher Firma begonnen. Die Glascontainer verbleiben am Parkplatz bei der Sporthalle.
Der Beginn der Maßnahme am Bahnübergang Neuer Weg beginnt, wenn die Fortschreibung der Planung gelingt, im Jahr 2021. Das Hauptanliegen zielt auf die Verbreiterung der Landstraße durch Abbiegespuren in Höhe des Überganges. Damit sollen Verkehrsgefährdungen durch den Durchgangsverkehr Buchen-Bödigheim-Seckach vermieden werden.
Da der Friedhof an seine Belegungsgrenze stößt, wird im Frühjahr die Erweiterung des Urnengrabfeldes angepackt. Gräber mit Liegezeiten sind tabu, doch eine stillschweigende Verlängerung von Liegezeiten wird künftig vermieden werden müssen.
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Zwei Bauanträge in der Eicholzheimerstraße und der Straße Am Römer wurden einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Die grundsätzliche Zustimmung wurde in einem Fall mit dem Hinweis versehen, der Antragsteller möge zum Ausschluss von Gefährdungen des Verkehrs eine reduzierte Tiefe eines Carports akzeptieren. Die Mittelanmeldung der Ortschaft für den Doppelhaushalt der Stadt berührt auch einen der Hauptwege auf dem Friedhof und die Erweiterung des Baugebietes "Innerer Hofacker".
Ebenfalls wurde über den geplanten dreispurigen Ausbau der B27 informiert. Eine Querung der Fahrbahn zwischen Buchen und dem Rüd’schen Eck wird nach dem Ausbau ohne Gefährdung kaum möglich sein. Eine Untertunnelung für den Hollerbacher Weg ist aus Kostengründen ausgeschlossen worden. Wanderer und Radfahrer sind kein hinreichender Grund, auf die Realisierung des Ausbaus zu verzichten. Ein Radwegenetz wäre aber für die Steigerung der Zahl an Touristen wünschenswert. Hierauf wies Amelie Pfeiffer hin. Zu beachten ist grundsätzlich auch, dass sich die Bödigheimer Gemarkung nördlich der B27 und dass sich die Gemarkung der Oberneudorfer südlich der B27 erstreckt. Für Bewirtschaftung von Wald und Flur ist die B27 nach Fertigstellung eine gewaltige Barriere. "Kontraproduktiv" sei das, meinte Pfeiffer und forderte eine sichere Möglichkeit der Querung.
Ein Dank von Hermann Fischer für die konstruktive und angenehme Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Ortschaftsrates während der vergangenen Jahre beschloss die Sitzung. Am 10. Juli ist erste Sitzung des "neuen" Ortschaftsrates; am 20. September ist die Verabschiedung und Ehrung von Ortschaftsräten und des Ortsvorstehers.