Billigheim

Bald wieder freie Fahrt durch Sulzbach

Gemeinderat beschloss zudem Eckdaten zu Straßenbeleuchtung, Wasser- und Abwassergebühren

20.06.2018 UPDATE: 21.06.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 35 Sekunden

Für die Betriebsführung der neu installierten Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Billigheim konnte sich der Gemeinderat auf seiner Sitzung in Sulzbach noch zu keinem Dienstleistungsvertrag durchringen, da hier noch finanzieller Klärungsbedarf vorliegt. Foto: Kühnle

Von Bernd Kühnle

Sulzbach. Noch immer scheint in Sulzbach keine abschließende Lösung für die Abwasserbeseitigung gefunden zu sein, wie zwei Bürgerfragen zu Beginn der jüngsten Sitzung des Billigheimer Gemeinderats in der Gemeindehalle Sulzbach zeigten. So konnte die Kanalisation nach einem nicht einmal allzu heftigen Regenereignis die Wassermengen wieder nicht bewältigen. Bürgermeister Martin Diblik versprach, sich zeitnah um eine Lösung zu bemühen.

Nach der Bekanntgabe von Beschlüssen aus den letzten Sitzungen stellte Sebastian Franz von der Beratungsgesellschaft Heyder + Partner aus Tübingen die Globalberechnung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsbeitrag vor, der im Kosten- und Flächenbereich angepasst werden muss. Dabei sind gegenwärtige und künftige Nutzer bei der Einrichtung zu beteiligen. Franz brachte den Räten die beiden Berechnungsgrundlagen, nämlich die Flächen- und die Kostenseite näher.

Dabei berücksichtigte er, dass einheitliche Beiträge für das Gemeindegebiet Geltung hätten und eine Differenzierung zwischen unbebauten und bebauten Bereichen erfolge. Auch bezögen die Berechnungen Sammler und Regenbecken mit ein; künftige Kosten würden ebenso hochgerechnet wie zu erwartende Preissteigerungsraten.

Nachdem er die Feststellung des öffentlichen Interesses erläutert hatte, lieferte er mit Zahlen aus dem Straßenentwässerungsanteil, dem Gebührenfinanzierungsanteil und der Beitragshöhe die Grundlagen zur folgenden Abstimmung, die einstimmig erfolgte. Die Gemeinderäte beschlossen einheitliche Beiträge für das Gesamtgebiet mit Teilbeiträgen für den Entwässerungs- und Klärbereich, wobei diese für die Wasserversorgung entfielen.

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Der Gemeinderat legte künftige Kosten in einem Planungszeitraum bis 2030 fest und beschloss eine Preissteigerungsrate von zwei und einen Gebührenfinanzierungsanteil von fünf Prozent. Die Anteile am Mischsystem wurden festgesetzt und die künftigen Beiträge, die sich aus der zulässigen Geschossflächenzahl errechnen, auf 4,71 Euro pro Quadratmeter (Entwässerung), 1,97 Euro/m² (Klärbeitrag) und 3,37 Euro/m² (Wasserversorgungsbeitrag) festgelegt.

Danach erfolgte die Vorstellung der geplanten Neufassung der Wasserversorgungssatzung. Da die Satzung letztmalig 2001 überarbeitet worden war, wurde eine Anpassung an das aktuelle Satzungsmuster des Gemeindetages Baden-Württemberg nötig. Die Gebührenkalkulation basiert auf Abgaben über einen Zeitraum von fünf Jahren, wobei Unter- und Überdeckungen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Anschließend stellte Franz anhand von Zahlenbeispielen die Überlegungen vor, die Wassergebühren künftig nach einem Mischsystem aus Grundgebühren für Zähler und Verbrauchsentgelten zu gestalten. Dagegen wurde aus der Mitte des Gemeinderats eingewendet, dass diese Regelung zu sozialen Fehlstellungen führen könne. Also wurde in der folgenden Abstimmung die Einführung der "Zähler-Lösung" mit zwölf Nein-Stimmen bei einer Enthaltung und fünf Zustimmungen abgelehnt.

Daraus ergab sich auch die Notwendigkeit einer Neuberechnung der Bauwassergebühr. Die Aktualisierung der Wasserversorgungssatzung, der Ausgleich der Unter- und Überdeckungen bis 2019 und die Wassergebühr in Höhe von 2,29 Euro pro Kubikmeter wurden dagegen einstimmig beschlossen.

Nach der Vorstellung der betroffenen Grundstücke des Umlegungsbeschlusses für das Bebauungsgebiet "Reutäcker" wurde ein Umlegungsausschuss gebildet, der aus dem Vorsitzenden Bürgermeister Martin Diblik sowie den Mitgliedern Steffen Walter, Bernd Lochner, Daniel Fichter, Maik Wagner, Elvira Föll, Ingbert Haaf und Markus Scheurig (Stellvertreter Karl Maissenhälter) besteht. Als beratender Sachverständiger wird Dipl.-Ing Siegfried Gerst als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur tätig werden.

Bezüglich der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften fasste der Rat den einstimmigen Beschluss, die Gebühren auf (je nach Gebäude) 207,48 bis 345,21 Euro monatlich festzulegen. Auch gegen die Stellungnahme zur Festlegung von FFH-Naturschutzgebieten des Regierungspräsidiums erfolgten keine Einwände.

Vom Sachstandsbericht zur Sanierung der energetischen Straßenbeleuchtung, die ein Gesamtvolumen von 455.125 Euro bei einem Fördervolumen von 195.000 Euro umfasst, nahm der Gemeinderat ebenso Kenntnis wie von der Zielsetzung, Energie und Wartungskosten einzusparen, Blendungen zu reduzieren und die Beleuchtungssituation optimal zu gestalten.

Hierzu bereitet momentan das Planungsbüro Spohn die öffentliche Ausschreibung vor. Über den anstehenden Dienstleistungsvertrag über die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung wurde noch kein endgültiger Beschluss gefasst (16 Stimmen waren gegen den Verwaltungsvorschlag), so dass hier noch weitere Verhandlungen erforderlich sind.

Nachdem Bürgermeister Diblik bekannt gegeben hatte, dass die Eröffnung der Ortsdurchfahrt Sulzbach am 21. Juli mit einem Fest begangen wird, kam aus dem Gemeinderat die Bitte, die Sportanlage in Sulzbach dahingehend zu überprüfen, dass wieder eine sachgemäße Verwendung möglich sei.

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