"Freigemessenes Material ist kein Atommüll"
Die AWN stellte die richtigen Begrifflichkeiten klar

Die Deponie Sansenhecken. Symbolfoto: AWN
Buchen. (tra) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) veröffentlichte in einer Pressemittelung eine Übersicht mit bundesweit mehr als 40 Standorten, die von der Lagerung oder Verbrennung von "radioaktiv kontaminiertem Müll" betroffen seien. Auch Buchen wird genannt. Die BBU-Pressemeldung wurde zudem am Mittwochabend vom SWR in der Sendung Aktuell Baden-Württemberg in einem kurzen Beitrag aufgegriffen: Zwischen 2004 und 2008 seien, so die Formulierung des SWR, "schwach radioaktiver Atommüll" und "strahlender Abfall" nach Sansenhecken angeliefert worden. Es handele sich, so der BBU, um 250 Tonnen Müll aus dem Kernkraftwerk Obrigheim, davon seien rund 70 Tonnen an Verbrennungsanlagen weitergegeben worden.
Auf Anfrage der RNZ nahm die AWN wie folgt Stellung: "Das KWO war in seiner aktiven Betriebszeit einer von vielen Betrieben im Landkreis, für den die AWN im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien entsorgungspflichtig war. Der Rückbau des KWO wurde im Jahr 2008 begonnen.
Das KWO als Abfallerzeuger musste, wie jeder andere Betrieb, den anfallenden Abfall gemäß den vom Gesetzgeber vorgesehenen Entsorgungswegen entsorgen. Hierbei hat der Abfallerzeuger die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Deklaration und Anlieferung genauso einzuhalten, wie auch der Abfallentsorger entsprechend den Bestimmungen vorzugehen hat. Dies ist ein alltäglicher Vorgang im Rahmen der Abfallwirtschaft. In der Pressemitteilung des Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz bzw. in der Nachrichtensendung SWR Aktuell Baden-Württemberg wurde eine Liste veröffentlicht, in der ,unbekannte Standorte’ genannt wurden, die von der Lagerung oder Verbrennung von radioaktiv kontaminiertem Müll betroffen seien. Es wurde von ,schwach radioaktivem Atommüll gesprochen’.
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Die Begrifflichkeit ,Atommüll’ wird in der Wissenschaft für Materialien verwendet, die aufgrund ihrer höheren Strahlenwerte in ein geologisches Tiefenlager (Endlager), gegebenenfalls nach vorheriger Zwischenlagerung, gebracht werden müssen. Für ,freigemessenes Rückbaumaterial zur Einlagerung in Deponien’ wird diese Begrifflichkeit nicht verwendet."



