Neckar-Odenwald-Kliniken: Chefarzt nach tödlicher OP vor Schwurgericht
Ein Chefarzt der Neckar-Odenwald-Klinik muss sich nach einer Operation mit Todesfolge am 7. Juli vor der Schwurgerichtskammer in Mosbach verantworten.

Das Kreiskrankenhaus Buchen. Archivfoto: Kowarik
Buchen/Mosbach. (RNZ) In einem Strafverfahren vor der 4. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mosbach wird am 3. Juli gegen einen Chefarzt der Neckar-Odenwald-Kliniken wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verhandelt. Wie die RNZ bereits ausführlich berichtete, wirft die Staatsanwaltschaft Mosbach dem heute 58-jährigen Angeklagten vor, am 13. Juli 2012 die zu diesem Zeitpunkt 30-jährige Patientin im Krankenhaus in Buchen als Chefarzt operiert und eine in der Operationsplanung nicht ausgewiesene Hemihepatektomie (Anm. d. Red.: operative Entfernung der rechten funktionellen Leberhälfte) vorgenommen zu haben, über die, wie der Angeklagte gewusst habe, die Patientin nicht aufgeklärt gewesen sei. Bei der Operation habe der Angeklagte gegen ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen, was er hätte erkennen müssen. Der operative Eingriff habe sich derart dramatisch gestaltet, dass die Patientin in das Universitätsklinikum Mannheim habe verlegt werden müssen, wo sie aufgrund der durch den Angeklagten verursachten Schäden verstorben sei. Die 4. Schwurgerichtskammer ist mit dem Vizepräsidenten Dr. Ganter, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Zum dem Termin am 3. Juli, 8.30 Uhr, sind sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen.



