Parklets mit strengeren Regeln weiter erlaubt
Die Stadt reguliert die Außengastronomie: Betriebe müssen aber für die Parklets künftig eine Gebühr bezahlen und die Flächen sauber halten.
Von Alexander Albrecht
Mannheim. Sie beleben die Innenstadt und laden zum Verweilen ein – für manchen Autofahrer und Einzelhändler sind sie dagegen ein Graus: Parklets, für die Gastronomie oder ähnliche Zwecke umfunktionierte Parkflächen. Hatten 2017 in der Fressgasse und Kunststraße acht Lokale von dieser Form der Außenbewirtschaftung Gebrauch gemacht, sind es inzwischen 111 Betriebe in ganz Mannheim. Besondere Anforderungen für die Gestaltung gibt es dafür bisher nicht.
In der Pandemie wurden Parklets von der Verwaltung in größerem Rahmen erlaubt, um die Corona-Nöte der Wirte zu lindern, und weil die Infektionsgefahr an der frischen Luft gering ist. Fortsetzung folgt, dauerhaft sogar, das hat der Gemeinderat jetzt mit großer Mehrheit beschlossen. Dafür gelten ab Anfang November aber strengere Regeln, die das Rathaus in einem 26-seitigen Leitfaden festgeschrieben hat. Und dann kostet es die Geschäftsleute auch etwas.
Die Stadt verlangt von den profitierenden Gastronomiebetrieben eine Gebühr, bisher war sie da recht großzügig. Laut Berechnungen der Verwaltung spülte jeder gebührenpflichtige Parkplatz in der City rund 12.000 Euro in die kommunale Kasse. Das heißt im Umkehrschluss: Je mehr Parklets entstehen, desto mehr Einnahmen gehen der Stadt verloren. Um das Minus einigermaßen auszugleichen, soll neben einer Verwaltungs- auch eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden. Diese betrug vor der Pandemie zwischen 1,60 und 8,63 Euro pro Quadratmeter monatlich. Macht bei einem Parklet mit etwa zwölf Quadratmetern bis zu 1250 Euro pro Jahr. Bei nicht-gewerblichen Angeboten, die der Allgemeinheit zu Gute kommen, verzichtete die Stadt bislang darauf.
Künftig sollen neben der Außengastronomie zum Beispiel Pflanzbeete oder Fahrradabstellplätze möglich sein. Damit können sich die Geschäfte besser präsentieren, wobei sie diese Flächen nicht zum Verkauf ihrer Produkte nutzen dürfen. Verboten sind auch Heizpilze.
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Parkplätze gibt es in der Kunststraße und Fressgasse fast keine mehr. Wo früher eingezeichnete Stellflächen waren, finden sich heute teils hübsch hergerichtete Bereiche, zur Fahrbahn hin sorgen Holzwände mit Scheiben und hohe Tröge mit Pflanzen für die nötige Abgrenzung zum fließenden Verkehr. Angenehmer Nebeneffekt: Der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge verringert sich. Wie sich die Gebühren auf die Außengastronomie auswirken, ist unklar. "Wenn es Geld kostet und es Gestaltungsrichtlinien gibt, müssen wir sehen, wie hoch die Nachfrage dann noch ist", sagte Stadtplaner Hanno Ehrbeck.
Der Leitfaden schreibt den Betrieben zudem unter anderem das Sauberhalten der Parklets vor. Theoretisch können sämtliche Parkplätze umgewandelt werden, die gewisse Voraussetzungen erfüllen. Das kommt immer auf den Einzelfall an, also ob Fußgänger oder Radler beeinträchtigt werden, Feuerwehr, Müllabfuhr und der Lieferverkehr müssen immer ausreichend Raum haben. Mehr als zwei Parklets nebeneinander sind grundsätzlich untersagt, es muss zu den nächsten ein Mindestabstand von 25 Metern bestehen. Jeder außengastronomische Bereich muss von den Geschäftsleuten beantragt werden, die Genehmigungen sind in der Regel auf zwei Jahre befristet und können in dieser Zeit widerrufen werden. Erlaubt ist die Nutzung jeweils zwischen 9 und 22 Uhr.