Verhandelt wird nur, was keinen Aufschub duldet
Dienstbetrieb stark eingeschränkt - Behörde hat aber einen Notdienst und ist telefonisch erreichbar

Schwetzingen. (vow) Das Schwetzinger Amtsgericht hat wegen der Corona-Krise seine Tätigkeit auf den zwingend erforderlichen Dienstbetrieb und unaufschiebbare Verhandlungen beschränkt. Das erstinstanzliche Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen, örtlich zuständig für Schwetzingen, Brühl, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim, Neulußheim, Reilingen, Oftersheim und Plankstadt, hat derzeit alle Verhandlungstermine, mit Ausnahme von Eilsachen, aufgehoben, teilt Richter Winfried Fischer als ständiger Vertreter der Direktorin auf RNZ-Anfrage mit. "Ob und gegebenenfalls welche Termine im Zeitraum nach dem 19. April stattfinden können, wird davon abhängen, welche weiteren Kontaktbeschränkungen dann von der Landesregierung getroffen werden", so Fischer weiter.
Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) hatte am 17. März verfügt, dass "alle nicht notwendigen sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sind" und die Anwesenheit in den Dienstgebäuden der Justiz vorläufig bis einschließlich 19. April "auf ein unabdingbar erforderliches Maß" zu beschränken sei. Der Gerichtsbetrieb werde stark beschränkt, aber nicht eingestellt, sagte Wolf laut einer Pressemitteilung.
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Alle dringenden und wichtigen Verhandlungen und Maßnahmen fänden weiter statt. Dazu gehörten ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, Haftsachen, eilige Familiensachen und generelle Eilentscheidungen. Das Amtsgericht in der Zeyherstraße ist werktags von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0 62 02 / 810 erreichbar. Die Post kann in den Hausbriefkasten vor dem Amtsgericht eingeworfen werden. Es ist ein Notdienst eingerichtet, der die schriftlichen und telefonischen Eingänge bearbeitet.



