Öffnung mit Auflagen
Auch Schwetzinger Schlosspark ab Donnerstag wieder zugänglich

Schwetzingen/Karlsruhe. (cab) Im Zuge der Lockerungen der Corona-Verordnung für Kultureinrichtungen bereiten sich auch die nicht frei zugänglichen Schlossgärten auf die Wiedereröffnung vor. Das teilten das zuständige Finanzministerium in Stuttgart sowie die Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) am Montag mit.
Demnach sind sämtliche Park- und Außenanlagen der SSG-Monumente ab Donnerstag, 7. Mai, wieder für die Besucher geöffnet. Das gilt also auch für den Schwetzinger Schlosspark, den Schlossgarten Weikersheim und die Außenanlagen des Botanischen Gartens in Karlsruhe. Allerdings gibt es Auflagen. So dürfen in Weikersheim maximal 400 Gäste gleichzeitig im Park verweilen, in Schwetzingen wird die Besucherzahl auf 800 begrenzt.
Schon seit Montag wieder geöffnet ist der Schlossgarten in Karlsruhe, da dieser auch für den innerstädtischen Fußgänger- und Fahrradverkehr wichtig ist. Um zu vermeiden, dass es hier abends zu Menschenansammlungen kommt, sind die Tore des Parks nur von 6 bis 19 Uhr aufgeschlossen. Die Öffnung der anderen Gärten wird vorab am Mittwoch, 6. Mai, anhand des "Blühende Barock" in Ludwigsburg getestet. Ab diesem Tag ist nach RNZ-Informationen auch der Weinheimer Schau- und Sichtungsgarten Hermannshof wieder begehbar (zunächst von Montag bis Freitag, täglich von 10 bis 19 Uhr).
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In den weitläufigen Schlossgärten können die Besucher laut der Mitteilung ihre Mund-Nase-Masken abnehmen, soweit das die Situation vor Ort zulässt. An Engstellen sowie in Innenräumen gilt die Mundschutzpflicht: "Wir sind erst mal lieber strikt und lockern dann, sobald es möglich ist", so der Geschäftsführer der SSG, Michael Hörrmann. Möglicherweise müsse man die Einschränkungen an die Gegebenheiten vor Ort anpassen. Die Innenräume der Monumente sollen ab Dienstag, 12. Mai, wieder betreten werden dürfen.



