Wohin mit 38.000 Tonnen Atomkraftwerks-Bauschutt?
Wohl im Jahr 2020 werden die beiden Kühltürme des Atomkraftwerks Philippsburg gesprengt - Abtransport erfolgt weitgehend per Schiff

Wenn die Kühltürme verschwinden, verliert Philippsburg sein Wahrzeichen. Foto: Deck
Von Hans-Joachim Of
Philippsburg. Die weithin sichtbaren Wahrzeichen der Stadt Philippsburg im nördlichen Landkreis Karlsruhe werden schon bald der Vergangenheit angehören. Die 152 Meter hohen Kühltürme der beiden Kraftwerksblöcke auf der Rheinschanzinsel sollen, Stand heute, im Jahr 2020 gesprengt werden. Während der Block 1 (KKP 1) zugeordnete Naturzug-Nasskühlturm bereits außer Funktion ist, wird der baugleiche zweite Koloss für Block 2 (KKP 2) aktuell noch gebraucht.
Der Bundestag hatte nach dem schweren Reaktorunglück im japanischen Fukushima am 30. Juni 2011 die Energiewende und den Atomausstieg beschlossen. Der zweite Kraftwerksblock geht dementsprechend Ende nächsten Jahres vom Netz. In der Region wird sowohl der geplante Abriss der beiden Kühltürme - zwischen 74 und 123 Meter Durchmesser, jeweils rund 30.000 Tonnen Stahlbeton verbaut - als auch die Frage nach der Entsorgung des Bauschutts mit den asbesthaltigen Einbauten kontrovers diskutiert.
Mit Blick auf die geplante Sprengung drängt Landrat Christoph Schnaudigel (CDU) auf einen öffentlichen Erörterungstermin. Dies hat er Landesumweltminister Franz Untersteller in einem Brief mitgeteilt. Der Grünen-Politiker schilderte dem Landrat in seiner Antwort die komplizierte Sachlage und betonte, dass "der Kühlturm des zweiten Blocks, anders als jener von Block 1, atomrechtlich genehmigt" sei. Damit gehöre er laut Atomgesetz zur Gesamtanlage.
Die EnBW Kraftwerk GmbH (EnKK) als Betreiberin hatte jedoch in ihrem Antrag auf Genehmigung der Stilllegung und des Abbaus von Block 2 darum gebeten, den dazugehörigen Kühlturm aus der atomrechtlichen Überwachung auszulassen. Ansonsten würde sich das Genehmigungsverfahren sehr lange hinziehen. Untersteller lehnt dies ab und will, dass formal und materiell nach dem Atomrecht vorgegangen wird. Zudem verlangt er, dass die Auswirkungen des Abrisses beider Kühltürme auf die Umwelt untersucht werden. Dazu gehöre auch die Frage, ob gesprengt werden soll oder auch ein "mechanischer" Rückbau möglich ist.
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Die EnKK hat sich bereits für eine Sprengung im Jahre 2020 entschieden. Untersteller fordert einen Nachweis darüber, ob die Kühltürme radioaktiv kontaminiert sind. Der Abriss der Kolosse bedürfe neben eines atomrechtlichen auch eines baurechtlichen Verfahrens. Die EnKK hatte angekündigt, "die Umweltauswirkungen der beiden Kühlturmabbrüche in der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau von KKP 2" berücksichtigen zu wollen. Inzwischen hat der Philippsburger Gemeinderat dem "Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Rückbau der Kühlturmeinbauten" einmütig zugestimmt. Der Hintergrund: Bevor mit dem Abriss begonnen werden kann, müssen asbesthaltige Kühlturmeinbauten wie Rieselerplatten oder Leitwände entfernt werden. Da die Einbauten - zumindest für den KKP 1 - seit Jahren trocken sind, müssen sie vor der Aktion befeuchtet werden. Die dabei anfallenden rund 15.000 Kubikmeter Abwasser werden nach einer mehrstufigen Filterung in den Rhein geleitet.
Eine in regelmäßigen Abständen tagende Infokommission will im Dialog mit der Bevölkerung aus der Region die Rückbauthemen ansprechen und transparent machen. Dazu gehört auch das Thema Bauschutt. Jörg Michels von der EnBW-Geschäftsleitung hatte kürzlich berichtet, dass die Baufeldfreimachung, wie es im Ingenieursdeutsch heißt, die Bürger wohl nur marginal beeinträchtige, da die meisten Transporte auf dem Wasserweg erfolgten.
Ob die laut EnBW minimal strahlenden 38.000 Tonnen Bauschutt auf eine "ganz normale Deponie" in der Region kommen - der Kreis Karlsruhe hat allerdings keine geeignete - oder auf eine noch zu findende "Sondermüllanlage", ist noch unklar.