Vorsatz des Düngemittelherstellers nicht belegbar
Ermittlungen gegen Mitarbeiter eingestellt - Keine ausreichenden Beweise

Archivfoto: Schattauer
Mannheim. (RNZ) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat das wegen der Verunreinigung von Ackerböden und Grundwasser im Mannheimer Norden mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) geführte Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter eines Düngemittelherstellers eingestellt. Es bestand der Verdacht, dass der Mitarbeiter für die Herstellung von Düngemitteln unter Verletzung der geltenden Grenzwerte und damit für eine Kontamination der Umwelt verantwortlich war.
Die von der Stadt Mannheim veranlassten Untersuchungen hätten zwar Hinweise darauf ergeben, dass die festgestellte Kontamination im Zusammenhang mit von Landwirten verwendetem Dünger stehe, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Solcher Dünger sei auch von dem Düngemittelhersteller unter dem Einsatz von Schlämmen aus der Papierindustrie hergestellt und an hiesige landwirtschaftliche Betriebe verkauft worden. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Überschreitung dieser Grenzwerte seitens des Düngemittelherstellers konnte jedoch nach den von der Staatsanwaltschaft Mannheim erhobenen Beweismitteln nicht belegt werden.
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Allein die in den Boden- und Gewässerproben festgestellten, problematischen Analysewerte seien nicht ausreichend, um ein strafrechtlich relevantes Verhalten eines Mitarbeiters des Düngemittelherstellers oder einer sonstigen konkreten Person belegen zu können. Eine Täuschung oder unzureichende Information des Düngemittelherstellers durch einen oder mehrere seiner Lieferanten könne ebenso wenig ausgeschlossen werden wie eine aus anderweitigen Ursachen herrührende zusätzliche Belastung der Böden, heißt es in der Mitteilung abschließend.