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Technoseum-Urteil: Viele Besucherführer sind "scheinselbstständig"

Dieses Urteil könnte die Museumsszene erheblich treffen: Im Mannheimer Technoseum waren die Führer laut Gericht scheinselbstständig, sie bekommen nun feste Stellen. Museen und Politik rätseln, wie sich die Entscheidung auf andere Häuser auswirkt.

16.11.2013 UPDATE: 16.11.2013 10:30 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Die Honorarmitarbeiterin Walburga Kosarz erklärt im Technoseum die Herstellung von Papier. Foto: Uwe Anspach
Von Christian Fahrenbach

Mannheim. Im Mannheimer Technoseum sollen die Besucher verstehen, wie die Welt der Technik und Naturwissenschaften funktioniert. Doch seit Mitte Oktober müssen sich die Betreiber nun mehr als je zuvor damit auseinandersetzen, wie die Welt der Juristerei funktioniert. Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass die vom Museum per Werkvertrag beauftragten

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