Diskussion um Nahverkehr im ländlichen Raum geht weiter
Besondere Förderung des ländliches Raums: CDU- und SPD-Fraktion wollen Gutachten abwarten

Nahverkehr im ländlichen Raum: Eine Bushaltestelle in Heiligkreuzsteinach. Foto: Alex
Rhein-Neckar. (ze) Die Diskussionen um die Höhe des Zuschusses des Rhein-Neckar-Kreises zum Fehlbetrag der Aufwendungen der Kommunen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehen weiter. Nachdem die FDP-Kreistagsfraktion Landrat Stefan Dallinger einen Antrag übergeben hatte, der vorsieht, dass Gemeinden im ländlichen Raum besonders gefördert werden, hat CDU-Kreisrat Bruno Sauerzapf nun nachgerechnet, was der Vorschlag für die Kreisgemeinden konkret bedeutet.
Der Vorschlag sieht vor, dass alle Gemeinden statt wie bisher 40 nur noch 35 Prozent des Fehlbetrags ihrer Aufwendungen für den ÖPNV durch den Kreis ersetzt bekommen. Die verbleibenden fünf Prozent oder rund 630 000 Euro sollen Gemeinden erhalten, die weniger als 500 Einwohner pro Quadratkilometer Gemeindefläche haben und weiter als einen Kilometer vom nächsten S-Bahn-Anschluss entfernt sind. Nach den Berechnungen von Sauerzapf auf Basis der derzeitigen Verteilung bedeutet dies, dass die Zuschüsse für alle Gemeinden um 12,5 Prozent gekürzt werden. Elf Gemeinden mit insgesamt 38 421 Einwohnern würden zukünftig die erhöhten Zuschüsse erhalten. Städte wie Weinheim, Sinsheim oder Eberbach mit vielen, oft über die Fläche verteilten Stadtteilen, gingen dagegen leer aus.
Zudem sei fraglich, ob die 630 000 Euro vollständig den Gemeinden im ländlichen Raum zugute kommen. Von den elf infrage kommenden Gemeinden erhalten derzeit nur acht überhaupt einen Zuschuss, denn die Linienbündel für Schönau, Heiligkreuzsteinach und Lobbach laufen nach den Ergebnissen der letzten Ausschreibung eigenwirtschaftlich. Der Zuschuss an diese acht Gemeinden beläuft sich derzeit aber insgesamt nur auf knapp 253 000 Euro. Selbst wenn die anderen drei Gemeinden ebenfalls Zuschüsse erhalten, werden die zur Verfügung stehenden 630 000 Euro daher vermutlich gar nicht ausgeschöpft.
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Die CDU-Fraktion schlägt daher vor, das noch ausstehende Gutachten zu den Kosten des ÖPNV im Kreisgebiet abzuwarten und auf dessen Grundlage die zukünftige Verteilung der Zuschüsse vorzunehmen. In eine ähnliche Richtung geht auch ein Antrag der SPD-Fraktion, die sich zudem aus dem Gutachten Antworten darauf erwartet, ob beispielsweise zukünftig innerörtliche Stadtbuslinien weiterhin vom Kreis gefördert werden sollen.



