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Registrierungspflicht für Katzen in Mannheim kommt im Juni

Grund für die ab dem 22. Juni geltende Schutzverordnung ist die große Katzenpopulation in Mannheim.

01.03.2023 UPDATE: 01.03.2023 13:15 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden

Archivfoto: Britta Pedersen/dpa

Mannheim. (alb) Katzenhalter in Mannheim müssen ihre frei laufenden Tiere bis zum 22. Juni registrieren und kennzeichnen lassen. Dann tritt die im Dezember 2022 vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte. Ein Tierarzt könne den Katzen dafür einen elektronisch lesbaren Mikrochip implantieren oder eine kleine Tätowierung am Ohr vornehmen. Die Daten müssen dann in die kostenfreien Haustierregister des Vereins Tasso oder des Deutschen Tierschutzbundes eingetragen werden, wie es weiter hieß.

Wenn eine Katze nach dem Stichtag gefunden wird und es nicht möglich ist, den Halter oder die Halterin binnen 48 Stunden ausfindig zu machen, kann die Stadt das Tier kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Wird der Besitzer im Nachhinein ausfindig gemacht, sollen die Kosten dann dort eingefordert werden. Grund für die Schutzverordnung ist die große Katzenpopulation in Mannheim. Um deren Entwicklung zu beobachten und die Wirkung der Verordnung zu evaluieren, hat die Stadt einen Runden Tisch zum Thema "Katzenschutz" initiiert, teilte eine Rathaussprecherin mit.

Die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung hätten sich bei einem ersten Treffen gemeinsam mit den im Katzenschutz tätigen Aktiven über das weitere Vorgehen und begleitende Maßnahmen ausgetauscht, hieß es. Weitere Details nannte die Sprecherin nicht.

Info: Katzenschutzverordnung unter www.mannheim.de/katzenschutzvo 

Update: Mittwoch, 1. März 2023, 19.43 Uhr

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Ein Tierarzt könne den Katzen dafür einen elektronisch lesbaren Mikrochip implantieren oder eine kleine Tätowierung am Ohr vornehmen. Die Daten müssen dann in die kostenfreien Haustierregister des Vereins Tasso oder des Deutschen Tierschutzbundes eingetragen werden, wie es weiter hieß.

Wenn eine Katze nach dem Stichtag gefunden wird und es nicht möglich ist, den Halter oder die Halterin binnen 48 Stunden ausfindig zu machen, kann die Stadt das Tier kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Wird der Besitzer im Nachhinein ausfindig gemacht, sollen die Kosten dann dort eingefordert werden. Grund für die Schutzverordnung ist die große Katzenpopulation in Mannheim.

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