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Kündigung der Putzkraft in der Probezeit war rechtens

Das Arbeitsgericht urteilte zugunsten der städtischen Tochtergesellschaft, die eine Frau mit Behinderung in der Probezeit gekündigt hatte. Geht es jetzt in die zweite Instanz?

10.01.2025 UPDATE: 10.01.2025 04:00 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
Vor dem Arbeitsgericht nahe der Kurt-Schumacher-Brücke wurde verhandelt. Foto: oka

Mannheim. (oka) Eigentlich war damit zu rechnen: Im Fall der schwerbehinderten Putzkraft, die gegen ihre Entlassung während der Probezeit gegen die städtische Firma Facility Management Dienstleistungen (FMD) vors Arbeitsgericht gezogen war, hat Richterin Lonja Dünschede zugunsten der Arbeitgeberin geurteilt. Eine fristlose Kündigung in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen ausgesprochen

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