Kündigung der Putzkraft in der Probezeit war rechtens
Das Arbeitsgericht urteilte zugunsten der städtischen Tochtergesellschaft, die eine Frau mit Behinderung in der Probezeit gekündigt hatte. Geht es jetzt in die zweite Instanz?

Mannheim. (oka) Eigentlich war damit zu rechnen: Im Fall der schwerbehinderten Putzkraft, die gegen ihre Entlassung während der Probezeit gegen die städtische Firma Facility Management



