Haftstrafen für Duo für Betrug mit Corona-Tests
Das Landgericht verurteilte zwei Männer zu langen Gefängnisstrafen. Sie haben die Vorwürfe gestanden.

Mannheim/Ludwigshafen. (ven) Zu Haftstrafen verurteilt hat die Wirtschaftskammer des Landgerichts einen Mannheimer (37) und einen 31-jährigen Ludwigshafener. Die Richter sahen den Vorwurf des bandenmäßigen Computerbetrugs als erwiesen an. Die Männer hatten mit einem Corona-Schnelltestzentrum in Mannheim 2,1 Millionen Euro für angebliche Leistungen abgerechnet.
Eigentlich war der Anfang November begonnene Prozess bis Ende Januar angesetzt. Dann aber ging alles ganz schnell: Nachdem der 31-Jährige die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt hatte, machte auch sein sechs Jahre ältere Geschäftspartner reinen Tisch.
Demnach habe man das Testzentrum im Sommer 2021 noch ohne Betrugsabsichten eröffnet. Allerdings hatten sie sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft schon die Zulassung beim Gesundheitsamt lediglich aufgrund gefälschter Unterlagen erschlichen.
Ob von den rund 80.000 abgerechneten Schnelltests tatsächlich etwa zehn Prozent vorgenommen worden sind, spiele deshalb bei der Strafzumessung keine Rolle.
Die führende Rolle, so die Anklagevertreterin, habe der Ältere gespielt. Er ist bereits einschlägig vorbestraft. Die Staatsanwältin forderte für den 37-Jährigen eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten.
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Im Urteilsspruch hielten die Richter dagegen sechs Jahre und vier Monate für Tat und Schuld angemessen. Im Fall des jüngeren Angeklagten ging die Kammer hingegen über die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe hinaus.
Die hatte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Richter verhängten hingegen fünf Jahre und zwei Monate Haft.
Angerechnet wird bei beiden die Zeit der Untersuchungshaft in Ägypten, wohin die ehemaligen Geschäftspartner geflohen waren, nachdem die illegalen Geschäfte aufgeflogen waren.
Die Verteidigung der beiden hatte für deutlich geringere Strafen plädiert. So verwies der Anwalt des 37-Jährigen darauf, dass die Kassenärztliche Vereinigung als Zulassungsstelle den beiden den Betrug durch fehlende Kontrollmechanismen leicht gemacht habe.
Der jüngere Mann sei lediglich Befehlsempfänger gewesen, so dessen Anwalt. Zusätzlich zu den Haftstrafen müssen die Männer auch das zu Unrecht erhaltene Geld zurückzahlen. Das sind bei dem 31-Jährigen als Kontoinhaber rund zwei Millionen Euro. Für den Älteren wurde der Einzug von 107.000 Euro angeordnet.
In einem abgetrennten Prozess war bereits ein 36-jähriger Mann zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte mit den beiden Angeklagten zusammengearbeitet und von der Kassenärztlichen Vereinigung Geld für angebliche Leistungen eines Coronatestzentrums in Heidelberg erschlichen.
Update: Mittwoch, 21. Dezember 2022, 19.47 Uhr
Hat Duo im Corona-Testzentrum falsch abgerechnet?
Mannheim/Ludwigshafen. (ven) Weil sie gemeinsam mit drei weiteren Männern ein Corona-Schnelltestzentrum betrieben und dort erheblich weniger Tests durchgeführt haben sollen, als sie später mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVB) abgerechneten, müssen sich seit Montag ein 37-Jähriger aus Mannheim und ein 31 Jahre alter Mann aus Ludwigshafen vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Insgesamt seien ihnen rund zwei Millionen Euro zu Unrecht überwiesen worden.
Laut Ansicht der Staatsanwaltschaft haben sich insgesamt fünf Männer als Bande zusammengeschlossen und als solche "gewerbsmäßigen Betrug" betrieben, so der Tatvorwurf. Dabei sei das gesamte Verfahren sehr mühsam gewesen, denn zunächst waren alle fünf Angeklagten flüchtig. Bei einer Razzia im Februar wurden allerdings drei der Verdächtigen aufgegriffen, die das Testzentrum in der Schwetzinger Vorstadt betrieben haben sollen. Einer davon wurde im September sogar schon zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ihm wurde eine Beteiligung am Betrug mit rund 345.000 Euro Schaden nachgewiesen. Nun stehen also gemessen an der Schadenssumme die beiden Haupttäter vor Gericht.
Sie sollen sich schon die Genehmigung für das Testzentrum in der Schwetzinger Vorstadt unter falschen Angaben erschwindelt haben. Mit der angeblichen Anzahl der durchgeführten Tests sei der Abrechnungsbetrug dann gerade so fortgeführt worden. Zwischen Juni 2021 und November 2021 zählte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fast 238.000 Schnelltests und rund 79.000 falsch abgerechnete PCR-Tests auf, für die circa zwei Millionen Euro auf das Konto des Ludwigshafeners überwiesen wurden. Insgesamt hatten die beiden Männer für das Testzentrum zwischen März und Oktober des vergangenen Jahres Kosten von 2,1 Millionen Euro für ihren Betrieb bei der KVB geltend gemacht.
Zur Sache ging es am ersten Verhandlungstag noch nicht. Die Verteidigung des 37-Jährigen forderte die Aussetzung des Verfahrens, weil ihr Akten von der Staatsanwaltschaft bezüglich der Verfahren anderer Bandenmitglieder zu spät zugegangen seien. Nach zweistündiger Beratung wies der Vorsitzende Richter der fünften Wirtschaftsstrafkammer, Oliver Ratzel, den Antrag zurück. Weil die Verhandlung aber erst für 14 Uhr terminiert war und sich die Anreise der beiden Beschuldigten aus den Justizvollzugsanstalten in Karlsruhe und Stuttgart um eine gute Stunde verzögert hatte, kam nur der 31-Jährige kurz zu Wort.
"Ich habe ganz normal die Schule in Ludwigshafen besucht und dann eine Ausbildung in einem Baumarkt begonnen", gab er an. Weiter kam er am ersten Verhandlungstag nicht. Mit Blick auf die Uhr vertagte Ratzel die weiteren Angaben des Manns auf den nächsten Prozesstag. Er will sich zunächst ohnehin nur zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern, während der 37-Jährige über seinen Verteidiger ankündigen ließ, dass er sich zunächst gar nicht äußern wolle.
Für den Prozess sind bis Ende Januar 2023 bislang 21 Verhandlungstage vorgesehen.



