Mannheim

Das sagt OB Kurz zu den Baumfällungen am Rheindamm

Rheindamm-Sanierung: OB Kurz verspricht Bürgern möglichst geringen Eingriff in den Waldpark

29.01.2020 UPDATE: 30.01.2020 06:00 Uhr 2 Minuten
Viele Anwohner haben Angst, dass es am Rheindamm bald nicht mehr so aussieht. Foto: Gerold

Von Olivia Kaiser

Mannheim. Vor allem Bürger der Stadtteile Lindenhof, Almenhof, Niederfeld und Neckarau sind aufgebracht, dass bei der geplanten Rheindamm-Sanierung, mehrere 1000 Bäume im Waldpark gefällt werden müssen. Die Maßnahme zum Hochwasserschutz ist zwar nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, sondern des Regierungspräsidiums (RP) in Karlsruhe, allerdings muss das RP einen Genehmigungsantrag bei der Stadt stellen. Deshalb, so erklärte Oberbürgermeister Peter Kurz, kämen viele Bürger auf ihn zu und erwarten, dass die Stadtverwaltung sich bereits jetzt im Sinn der Bürgerinitiative äußert und festlegt. Warum das nicht geht und welche Rolle die Stadtverwaltung in dem Prozess spielt, erklärt Kurz in einem offenen Brief. Folgende Aspekte greift Peter Kurz in dem Schreiben auf:

> Die Bedeutung des Waldparks. Das RP informierte die Stadt vor etwa zwei Jahren über den maroden Zustand des Damms und die dringend notwendige Sanierung. "Seit diesem Zeitpunkt beschäftigt dieses Thema nicht nur große Teile der Bürgerschaft, sondern auch mich persönlich", schreibt Kurz. Er wisse um die hohe ökologische Bedeutung des Waldparks, der nicht nur ein Ort der Erholung, sondern aufgrund seiner Geschichte und Qualität auch ein Teil der Mannheimer Identität sei. "Ich selbst bin auf dem Lindenhof aufgewachsen und weiß dies aus eigener Erfahrung sehr genau", betont der OB.

> Die Aufgabe der Stadtverwaltung. Die Entscheidung über die Genehmigung der Maßnahmen zur Dammsanierung wird in einem rechtsförmlichen Planfeststellungsverfahren gefasst. Die Stadt Mannheim wird dabei als Untere Wasserbehörde in Auftrag des Landes Baden-Württemberg tätig. "Aus diesem Grund entscheidet in diesem Verfahren auch nicht der Gemeinderat über eine mögliche Genehmigung und deren konkrete Ausgestaltung", erklärt Kurz. "Als Planfeststellungsbehörde ist die Stadt Mannheim an die rechtlichen Vorgaben gebunden und trifft keine politische Entscheidung."

> Die nächsten Schritte. Kurz rechnet damit, dass das RP den Antrag zur Genehmigung der erforderlichen Maßnahmen im Frühjahr bei der Stadt einreicht. "Es handelt sich bei der geplanten Sanierung des Rheinhochwasserdamms um ein komplexes und aller Voraussicht nach mehrjähriges Verfahren", gibt er zu bedenken und verspricht den Bürgern: "Sie können sicher sein, dass die Stadt Mannheim die eingereichten Unterlagen zur Planfeststellung mit der größten Sorgfalt und mit dem Wissen um die außerordentliche Bedeutung dieses Projekts prüfen wird." Dazu werde man neben den Fachleuten der Verwaltung auch externe Fachbüros hinzuziehen. "Wir werden über den langen Atem verfügen, den es benötigt, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen", so der Rathauschef. Das bedeutet: Ausreichender Hochwasserschutz bei einem Eingriff in den Park, der so gering wie möglich ausfällt. Eine Festlegung im Vorfeld sei der Verwaltung aus Rechtsgründen aber nicht möglich.

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> Die Rolle der BIG. Peter Kurz dankt der Bürger-Interessen-Gemeinschaft (BIG) Lindenhof für "ihr Engagement und die intensive öffentliche Diskussion unter Einbeziehung von eigenen Fachgutachten". Das habe die städtische Position gegenüber dem RP gestärkt, als es darum ging zu fordern, baumschonende Alternativen ausführlich zu prüfen und in die Planungen miteinfließen zu lassen. Nach gegenwärtigem Stand sind circa 70 Prozent der Strecke der Sanierung mit Spundwänden geplant. "Die Frage einer möglichen Ausweitung dieser Sanierungsart und die Frage notwendiger Maßnahmen für die sogenannte Dammverteidigung werden intensiv betrachtet", versprach der Oberbürgermeister.

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