Urteile für betrügerische Pflegerin und Mittäter (Update)
Die Freiheitsstrafen von einmal zwei Jahren und einmal sieben Monaten zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hatte einen gutgläubigen alten Mann ausgenutzt.

Von Olivia Kaiser
Mannheim. Ihre Geständnisse, ihr Gesundheitszustand und der Umstand, dass beide nicht vorbestraft sind, führte das Gericht als Gründe für eine Bewährungsstrafe an. Die Pflegerin, die vom Konto ihres 98-jährigen Schützlings zwischen Juni 2019 und Mai 2020 circa 100.000 Euro zur eigenen Verwendung abgehoben und versucht hatte, durch eine Schenkungsurkunde weitere 200.000
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