Ehepaar sollte für den "kostenfreien" Schwetzinger Schlossgarten zahlen
Der Schwetzinger Schlossgarten war am vergangenen Sonntag als kostenfrei zugänglich angekündigt worden. Ein Dossenheimer Ehepaar sollte dennoch zahlen.

Das Schwetzinger Schloss und der Schlossgarten locken jährlich viele Tausend Besucher an. Foto: Anspach
Von Stefan Hagen
Schwetzingen/Dossenheim. Der jährliche "Tag des offenen Denkmals" ist eine tolle Sache: Bei freiem Eintritt können unter anderem Kirchen, Schlösser oder andere Prachtbauten besichtigt werden. Der Clou dabei: Viele der Denkmäler sind normalerweise komplett oder in Teilen für Besucher geschlossen. Eine Art Feiertag für Kulturfreunde also - allerdings nicht für ein Ehepaar aus Dossenheim. Hans und Else Maier (Namen von der Redaktion geändert) erlebten am vergangenen Sonntag eine unschöne Überraschung.
Begonnen hatte alles am Frühstückstisch: In der Rhein-Neckar-Zeitung hatten die Dossenheimer gelesen, dass sich auch 18 Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises am "Tag des offenen Denkmals" beteiligen. "Du, das ist aber eine schöne Überraschung", sagt Else Maier zu ihren Mann und lächelt über das ganze Gesicht. "Der Schwetzinger Schlossgarten ist auch dabei, da wollten wir doch schon lange mal hin." Ab sofort werden Pläne für das kommende Wochenende geschmiedet.
Am Sonntagmorgen machen sich die Senioren - 78 beziehungsweise 80 Jahre alt - dann voller Vorfreude auf den Weg in die Spargelstadt. Von außen bestaunen sie das Schloss, aber als sie durch das große Tor hinein in den Innenbereich gehen wollen, werden sie aufgehalten. "Ein Herr wollte unsere Eintrittskarten sehen", berichtet Else Maier. Auch von dem Hinweis, dass in der Zeitung stehe, der Eintritt sei heute kostenlos, habe er sich nicht erweichen lassen. "Er hat uns zur Kasse geschickt", erzählt Hans Maier. Dort sei ihnen gesagt worden, man wisse nichts von einem freien Eintritt, sie müssten auch heute ganz regulär bezahlen. "Da haben wir uns so geärgert, dass wir kurzerhand wieder nach Hause gefahren sind." Am nächsten Tag hat das Ehepaar dann seinem Ärger Luft gemacht und eine E-Mail an die RNZ geschickt. Wie so etwas denn möglich sei, schließlich sei der Eintritt in den Schlossgarten in der Zeitung doch als kostenfrei angekündigt worden.
Wo also ist der Fehler entstanden? Die Meldung, dass sich 18 Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises am "Tag des offenen Denkmals" beteiligen, kam von der Presseabteilung des Landratsamtes. Dort reicht man den "Schwarzen Peter" allerdings gleich weiter. "Wir haben die Daten von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erhalten", sagt eine Sprecherin.
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Dort nimmt man nach kurzer Recherche die Schuld auf sich. Ein Blick ins Programm habe genügt, sagt eine Mitarbeiterin des Referats "Tag des offenen Denkmals". Es sei ein Hinweis vergessen worden, dass für den Schlossgarten auch an diesem Tag Eintritt erhoben werde. "Das ist wohl im Eifer des Gefechts passiert."
Leidtragende dieses Fauxpas sind die Eheleute aus Dossenheim. Wie kann man denn nun deren Ärger mildern, fragt die RNZ an. Dies müsse auf höherer Ebene geklärt werden, erwidert die Mitarbeiterin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Eine halbe Stunde später ist der Kontakt zu Michael Hörrmann, Geschäftsführer Staatliche Schlösser und Gärten Baden Württemberg, hergestellt. Und der "Schlossherr" redet erst gar nicht lange um den heißen Brei herum. "Wir sehen uns in der Verantwortung", sagt er gegenüber der RNZ. "Wir möchten auf keinen Fall, dass jemand von dieser wunderbaren Anlage enttäuscht ist." Als kleine Wiedergutmachung für den verdorbenen Sonntag möchte er dem Ehepaar aus Dossenheim gerne vier Freikarten für den Schlossgarten zur Verfügung stellen. Als die RNZ diese Botschaft an Else und Hans Maier weiterleitet, ist der Ärger an der Bergstraße endgültig verraucht. "Das ist aber eine schöne Geste", freuen sich die Dossenheimer auf einen weiteren - diesmal hoffentlich stressfreien - Besuch im Schwetzinger Schlossgarten.