Prozess zum BASF-Explosionsunglück mit fünf Toten beginnt
Auf der Anklagebank sitzt ein Arbeiter, der wohl eine verhängnisvolle Entscheidung traf.

Bei der Explosion am 16. Oktober 2016 auf dem Gelände des Chemiekonzerns BASF starben fünf Menschen. Archiv-Foto: Einsatzreport Südhessen
Frankenthal. (dpa/lrs) Mehr als zwei Jahre nach einer Gasexplosion mit fünf Toten auf dem BASF-Gelände in Ludwigshafen beginnt an diesem Dienstag (5. Februar) vor dem Landgericht Frankenthal der Prozess gegen einen Arbeiter einer von der BASF beauftragten Spezialfirma. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-Jährigen fahrlässige Tötung sowie Körperverletzung und das fahrlässige Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor. Der Anklage zufolge soll der Mann entgegen vorheriger Anweisung bei Schweißarbeiten eine Leitung angeschnitten haben, was die folgenschwere Detonation am 17. Oktober 2016 auslöste.
Bei dem Unfall oder in Folge dessen kamen vier Mitarbeiter der Werkfeuerwehr und ein Matrose eines Tankmotorschiffs ums Leben. 44 weitere Menschen wurden verletzt. Der Angeklagte kann sich nicht an den genauen Hergang erinnern. Dem Gericht zufolge bedauert der Mann die Tragödie außerordentlich. Der Beschuldigte war bei der Explosion ebenfalls erheblich verletzt worden und ist den Angaben zufolge aufgrund psychischer Beeinträchtigungen nicht mehr arbeitsfähig.
Bei dem Unfall war ein Schaden von zwei bis drei Millionen Euro an unmittelbaren und mindestens 500 Millionen Euro an mittelbaren Folgen entstanden - zum Beispiel Produktionsausfall. Die Staatsanwaltschaft will 42 Zeugen vernehmen und hat 10 Sachverständige benannt. Geplant sind vorerst 13 Verhandlungstermine bis Ende März. Für den Prozess hat das Landgericht einige Zugangsbestimmungen erlassen. Unter anderem ist zum Betreten des Sitzungssaals eine Einlasskarte nötig, die am Eingang des Gerichts in begrenzter Zahl ausgegeben wird.
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Ermittlungen zufolge soll der Beschuldigte an einer Rohrleitung, die mit einem leicht entzündlichen Gasabfallgemisch aus Kohlenwasserstoff (Buten) befüllt war, mit einem Trennschleifer einen Schnitt vorgenommen haben. In der Folge hätten sich Funken gebildet, die das Gas in Brand gesetzt und zur Explosion geführt hätten. Rechtsexperten schließen auch eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten nicht aus.