Wenn ein Blogger den öffentlichen Frieden stört
Strafbefehl erlassen - Betreiber legt Widerspruch gegen Geldstrafe ein

Symbolfoto: Franziska Gabber/dpa
Mannheim. (dpa/RNZ) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Herausgeber des "Rheinneckarblogs" beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls wegen Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens beantragt. Das gab die Behörde am Donnerstag bekannt.
Der Redaktionsleiter soll in seinem Blog am frühen Morgen des 25. März einen frei erfundenen Artikel über den "größten Terroranschlag
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