Bahnstrecke bei Hockenheim

Schulterschluss gegen den Bahnlärm

Die vier Verwaltungschefs von Schwetzingen, Hockenheim, Oftersheim und Neulußheim unterzeichneten gemeinsame Resolution

03.02.2019 UPDATE: 04.02.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden

Vier Bürgermeister mit klaren Forderungen an die Bahn (v. l.): René Pöltl (Schwetzingen), Dieter Gummer (Hockenheim), Gunther Hoffmann (Neulußheim) und Jens Geiß (Oftersheim) bestehen darauf, dass die Bürger nicht unter dem Lärm leiden müssen, der durch die geplante Erhöhung des Güterverkehrs auf der Schiene im Rheintal entsteht. Foto: Lenhardt

Von Harald Berlinghof

Hockenheim. Der Bahnlärm bewegt die gesamte Region. Insbesondere der Ausbau der Strecke zwischen Rotterdam und Genua, vor allem aber im Rheintal und in der Oberrheinebene, treibt die Menschen auf die Barrikaden. Bekanntlich plant die Bahn eine drastische Erhöhung der Zugzahlen im Güterverkehr. Bürgerinitiativen schießen wie Pilze aus dem Boden. Die Hockenheimer Bürgerinitiative Stille Schiene (BISS) gehört zu den rührigsten, die Schwetzinger Bürgerinitiative Bürger gegen Bahnlärm (BgB) ist die jüngste. Jetzt kommt es auch zum Schulterschluss auf Verwaltungsebene. Die vier Bürgermeister der betroffenen Kommunen Schwetzingen, Hockenheim, Oftersheim und Neulußheim haben im Hockenheimer Rathaus eine gemeinsame Resolution unterzeichnet, welche die Gemeinderäte auf den Weg gebracht hatten - mit der Forderung nach "besserem Lärmschutz entlang der Bahnstrecke südlich von Hockenheim".

Für Hockenheim unterzeichnete Dieter Gummer, für die Stadt Schwetzingen René Pöltl, für Oftersheim Jens Geiß und für Neulußheim Gunther Hoffmann die Resolution. Diese geht an die Bahn, das Eisenbahnbundesamt, die Landtags- und Bundestagsabgeordneten der Region, an den Landrat sowie an die Mitglieder des Regionalforums. Vor allem südlich von Mannheim erwartet man unzumutbare Belastungen für die Anwohner, wenn die Pläne der Bahn umgesetzt werden.

Hockenheims Oberbürgermeister Dieter Gummer führte gleich zu Beginn eines Pressegesprächs noch einmal die Hockenheimer Problematik des Bahnlärms vor Augen, die mittlerweile in zwei laufenden juristischen Auseinandersetzungen mit der Bahn gipfelt. Seit vier Jahrzehnten streitet man mit der Bahn darüber, wann sie endlich ihre vertraglich gegenüber der Stadt zugesicherten Grenzwerte einhalten möchte. In einem zweiten Verfahren klagt die Stadt gegen den Feststellungsbeschluss einer aus Hockenheimer Sicht viel zu kurzen und zu klein dimensionierten Lärmschutzwand. Dieter Gummer wies auch darauf hin, dass das bei der jüngsten Sitzung des Regionalforums Schienenverkehr Rhein-Neckar in Mannheim zur Sprache gekommene dritte Gleis zwischen Schwetzingen und Oftersheim als Sonderproblemfall anzusehen sei und deshalb gutachterlich noch einmal gesondert überprüft werden müsse.

Auch das zweite Projekt, das die Region südlich von Mannheim betrifft und das beim Regionalforum zur Sprache kam, stößt auf wenig Gegenliebe. Insbesondere nicht bei René Pöltl, dem Oberbürgermeister der betroffenen Stadt Schwetzingen. Die Rede war von einem ominösen Überführungsbauwerk im Schwetzinger Norden. Ein solches Brückenbauwerk hätte aber keinerlei entlastende Wirkung für die Bürger. Und auch nicht in den weiter südlich liegenden Kommunen. Eine ihrer zentralen Forderungen ist, dass der geplante Lärmschutz demjenigen entsprechen müsse, der bei Neubaustrecken vorgeschrieben ist. Das kann bis zu Einhausungen, Tunnellösungen oder Umfahrungen reichen.

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In der Resolution fordern die Verwaltungschefs daher eine Verlegung des Güterverkehrs von der aktuellen Strecke auf eine neue Güterverkehrs-Trasse, die zu keinen Lärmbeeinträchtigungen führt. Bis zur Umsetzung dieses Streckenneubaus müsse der Güterverkehr auf andere Strecken im bestehenden Netz verlegt werden.

Als Sofortmaßnahme müssten zudem an allen Bestandsstrecken Lärmschutzmaßnahmen mindestens im Standard einer Neubaustrecke erfolgen: "Es darf zu keiner Neuverlärmung von Siedlungsbereichen kommen", heißt es in der Resolution. Zudem seien Bestandsstrecken wie Neubaustrecken zu behandeln. Die Richtwerte zur Lärmvorsorge - 49 Dezibel nachts und 59 Dezibel am Tag in allgemeinen Wohngebieten - müssten auch dort gelten. Bei Mehrverkehr müsse angestrebt werden, dies ohne den Einsatz von passiven Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen. Zu diesen gehören zum Beispiel Schallschutzfenster.

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