Philosophenweg Heidelberg

Segways dürfen, aber Radfahrer nicht

Auf dem Philosophenweg gelten unterschiedliche Regelungen für diverse fahrbare Untersätze - Rentner hofft auf Sondergenehmigung

08.07.2020 UPDATE: 09.07.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden
Das Radfahrverbot auf dem Philosophenweg macht für Gerd Guntermann keinen Sinn. Deshalb setzt er sich auch immer wieder darüber hinweg. Foto: kaz

Von Karin Katzenberger-Ruf

Heidelberg. Radfahren ist auf dem Philosophenweg nicht erlaubt. Dennoch sind dort viele Radler unterwegs. Sei es, dass sie dort ein Grundstück bewirtschaften oder als Ausflügler die zum Teil von Grünzeug überwachsenen Verkehrsschilder "Fußgängerweg" nicht wahrnehmen. Wie sinnvoll ist ein Verbot, das nicht beachtet wird?

Gerd Guntermann ist Rentner und verbringt viel Zeit auf dem Philosophenweg. Als Mitglied des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) kümmert er sich im Auftrag des Umweltamtes zusammen mit anderen Ehrenamtlichen um ein steiles Grundstück östlich des Schlangenwegs, das ehemals ein Weinberg war.

Guntermann wohnt in der Altstadt, besitzt kein Auto und fährt mit Rad samt Anhänger zum Philosophenweg. Das dürfte er nicht, tut es aber trotzdem. Seine Hündin, ein Husky, ist meistens dabei, und öfters muss er auch Gartengeräte an den Hang transportieren. Mit seinem Versuch, von der Stadtverwaltung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, biss er bisher auf Granit.

Auf RNZ-Anfrage war zu erfahren, dass auch Autofahrer zum "Andienen" der Grundstücke nur zwischen 6 und 11 Uhr früh dort unterwegs sein dürfen, weil sich zu dieser Uhrzeit noch relativ wenige Spaziergänger und Touristen auf dem Philosophenweg aufhalten.

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Dass aber "Segways" dort ungehindert fahren dürfen, findet Guntermann zumindest fraglich. Und er bricht auch eine Lanze für die Radler. Seiner Beobachtung nach fahren die meisten in gemäßigter Geschwindigkeit, genießen die Aussicht und gefährden keine Fußgänger. "Anderswo funktioniert das zwischen Radfahrern und Fußgängern doch auch", so Guntermann, der die Plöck, aber auch die Fuß- und Radwege am Neckar als Beispiele nennt.

Er geriet am Philosophenweg schon in eine Polizeikontrolle und schob das Rad bis zum Grundstück, weil die Kontrolleure ja nach geltendem Recht gehandelt hätten. Doch was rechtens ist, muss ja nicht unbedingt Sinn ergeben, findet er.

Guntermann würde sich wünschen, genauso behandelt zu werden wie die Autofahrer. Das würde bedeuten, dass auch er im genannten Zeitraum den Philosophenweg entlangradeln dürfte. Dies sollte seiner Meinung nach auch für andere "Anrainer" gelten, die sich vermutlich schon seit Jahren über die Anordnungen hinwegsetzen und den Philosophenweg langsam und zielgerichtet befahren. Er hofft also weiterhin auf besagte Ausnahmegenehmigung, die die Stadt bisher verwehrt.

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