Gehwegparken wird nicht ganz verboten
Stadt will der Sicherheit von Fußgängern Priorität einräumen, weiß aber nicht genau wie

Oft haben Fußgänger auf den Gehwegen zu wenig Platz, wie hier in der Dossenheimer Landstraße in Handschuhsheim. Foto: Kaz
Heidelberg. (hö) Noch im letzten Jahr wollte die Stadt Heidelberg das Gehwegparken flächendeckend verbieten oder wenigstens einschränken, wenn der Bürgersteig zu schmal ist. Im Prinzip hält die Stadt an dem Ziel auch weiter fest, aber in einer Vorlage für den am Mittwoch tagenden Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss steht davon nichts mehr drin. Zwar habe die Verkehrssicherheit, gerade für Kinder, oberste Priorität, aber es gebe immer nur Einzelfallentscheidungen für jede Straße. Grundlage dafür sei das Sicherheitsaudit, das nach dem Tod eines neunjährigen Jungen in der Theaterstraße in Auftrag gegeben wurde. Priorität haben da natürlich die Straßen in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen.
Ansonsten will man eigentlich nur bei Straßensanierungen darauf achten, dass auch Fußgänger genügend Platz haben. Nur - und das zeigt beispielsweise die Neugestaltung der kleinen St.-Peter-Straße in Rohrbach - gerade die Anwohner finden das überhaupt nicht gut, die Vorlage spricht von "erheblichem Widerstand". Dort durfte vor der Sanierung beidseitig auf dem Trottoir geparkt werden, jetzt ist eine Seite tabu, auf der anderen gibt es Parkbuchten.
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Im Grunde, so heißt es aus dem Amt für Verkehrsmanagement, setze man auf den verstärkten Einsatz des Gemeindevollzugsdienstes. Der hätte aber eine undankbare Aufgabe, denn die Rechtslage ist alles andere als sicher: In der Straßenverkehrsordnung steht nichts davon, dass Gehwegparken generell verboten ist. Das sehen allerdings die meisten Kommunen anders: Es ist nur dort erlaubt, wo es durch Schilder oder Markierungen klar gekennzeichnet ist. Als absolutes Minimum an Gehwegbreite gelten in Heidelberg 1,60 Meter, in Karlsruhe beispielsweise 2,10 Meter.