Mehr Außengastronomie

Heidelberg kann weiter "auf Parkplätzen" frühstücken

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss ein neues Regelwerk: Dazu gehört, dass die Erweiterungen verstetigt werden, die noch aus der Corona-Zeit stammen.

06.11.2023 UPDATE: 06.11.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 31 Sekunden
Juli 2020: Vor dem Lokal „Saffron“ in der Bahnhofstraße in der Weststadt durften Tische und Stühle auf einer Parkfläche aufgestellt werden. Die „Erweiterungs-Außenbewirtschaftung“ soll nun weiter möglich sein. Foto: Rothe

Von Anica Edinger

Heidelberg. Die Corona-Krise hatte es möglich gemacht: Unbürokratisch erteilte die Stadt in den letzten Jahren Genehmigungen für die Erweiterung der Außengastronomie. So konnte man auf Parkplätzen frühstücken, auf Podesten dinieren und auf Plätzen ein Getränk zu sich nehmen, wo es vorher keine Bewirtschaftung gab.

Durch die Maßnahme sollten die negativen Auswirkungen der Pandemie für die Gastronomie abgefedert werden – jetzt wird sie in etwas abgeänderter Form verstetigt. Das beschlossen die Stadträte im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig. Final entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. November.

Die Stadt hat dazu die "Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung in Heidelberg" überarbeitet und angepasst. Künftig wird dort zwischen der "Basis"-Außenbewirtschaftung und der Erweiterung unterschieden – also zwischen den Flächen, die es vor den Restaurants und Kneipen schon seit Langem gibt, und denen, die während der Corona-Pandemie hinzugekommen waren.

An den Regeln für die bisherige Außenbewirtschaftung ändert sich nichts. Neu ist, dass eine Erweiterungs-Außenbewirtschaftung grundsätzlich vor den jeweils rechts und links angrenzenden Gebäuden zugelassen werden kann – allerdings nur, wenn die Basis-Außenbewirtschaftung vollständig ausgeschöpft ist. Außerdem muss der Nutzer des Erdgeschosses des entsprechenden Gebäudes seine – schriftliche – Zustimmung für die Erweiterung geben. Diese darf überdies 25 Prozent der regulären Fläche nicht übersteigen.

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Die Stadt hatte im neuen Regelwerk zudem vorgesehen, dass die Erweiterungs-Außenbewirtschaftung nur von Mai bis Oktober zugelassen werden kann. Auf Antrag der "Heidelberger" wurde das aber noch einmal geändert. "Heidelberger"-Fraktionschefin Larissa Winter erklärte im Ausschuss: "Mai bis Oktober halten wir für zu eng gefasst. In Heidelberg ist schon deutlich vor Mai mit milden Temperaturen zu rechnen."

Das sahen alle anderen Stadträte auch so – allerdings bat Ordnungsamt-Chef Bernd Köster darum, den Zeitraum doch zu definieren. Die Stadträte einigten sich darauf, März bis Oktober ins Regelwerk als Nutzungszeitraum aufzunehmen.

Tische und Stühle auf der Straße, auf Park- oder Seitenstreifen aufzustellen, das betonte Köster, müsse aber weiterhin gesondert genehmigt werden – "das entscheiden wir immer im Einzelfall", erklärte er. Denn Außenbewirtschaftungen dort stellten aus Sicht der Straßenverkehrsordnung immer auch ein Verkehrshindernis dar.

22 Parkplätze würden aktuell für Gastronomie genutzt, erklärte Köster. Anträge, Tische und Stühle direkt auf die Fahrbahn zu stellen, habe es zuletzt nur ein oder zwei gegeben. Dies seien also Ausnahmefälle, die auch nur in Ausnahmen genehmigt würden.

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