Kohlhof-Prozess Heidelberg

Urteil nach Kritik an Gutachter frühestens im August

Der Gutachter bescheinigte, dass dort keine Gastronomie rentabel sein könnte. Nun soll er nochmal mit anderen Voraussetzungen rechnen.

25.03.2023 UPDATE: 25.03.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden
Im „Alten Kohlhof“ betreibt die Familie Hofbauer noch das Sternelokal „Oben“. Foto: Philipp Rothe

Heidelberg. (jola) Im Kohlhof-Prozess ist nun frühestens im August mit einem Urteil zu rechnen. "Der Prozess geht nochmal in die Verlängerung", erklärt Gerichtssprecher Klaus Stohrer: Giancarlo Bethke, der Sachverständige, der bescheinigt hatte, dass es nicht möglich sei, ein Lokal rentabel im "Alten Kohlhof" zu betreiben, muss nun nochmal nachlegen.

Die Anwälte der Stadt Heidelberg hatten Bethkes Vorgehen beim letzten Termin Ende Februar kritisiert. Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) hat ihm daher noch weitere Arbeitsaufträge erteilt. Dafür hat er bis Ende April Zeit, bis Mai können die Anwälte sich dazu äußern, ein erneuter Gerichtstermin könnte im Juli oder August stattfinden, so Gerichtssprecher Stohrer. Erst bei einem erneuten Verkündungstermin könnte dann das Urteil fallen.

Die Frage, ob auf dem "Alten Kohlhof" eine Gaststätte betrieben werden kann, ist "entscheidungserheblich", erklärt Stohrer. Der Senat hatte bisher erläutert, dass es ungerecht wäre, wenn der Käufer am Ende vor der Wahl stünde, entweder einen unwirtschaftlichen Betrieb zu führen oder einen erzwungenen Rückkauf befürchten zu müssen. Wäre eine Gastronomie im "Alten Kohlhof" auf jeden Fall unrentabel, so sei die vertragliche Verpflichtung, dort ein Lokal zu betreiben, nach Ansicht des Senats unwirksam.

Bethke betrachtete in seinem Gutachten nur die Jahre von 2015 bis 2022 – also von dem Zeitpunkt, in dem die jetzigen Eigentümer, die Familie Hofbauer, das Lokal gekauft haben, bis zu dem Jahr, in dem die Verpflichtung erlosch, dort eine Gaststätte zu betreiben. Nun soll er aber auch berechnen, ob man eine Gaststätte auf dem "Alten Kohlhof" unbefristet rentabel betreiben könnte. Denn damit würde sich die Höhe der jährlichen Abschreibungen von Investitionen ändern.

Außerdem soll Bethke auch weitere Fixkosten mit in die Rechnung einbeziehen – etwa für ein sogenanntes Pre-Opening oder Kosten, die in Zeiten anfallen, an denen die Gaststätte geschlossen ist – wie bei Saisonbetrieben üblich.

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Die Stadt Heidelberg hatte den "Alten Kohlhof" 1997 an die Familie Stier verkauft und dabei festgelegt, dass dort eine Gastronomie betrieben werden muss. Als die Familie Hofbauer das Anwesen im Jahr 2015 erwarb, wurde sie ebenfalls verpflichtet, dort bis 2022 eine Gastronomie zu betreiben. Hofbauers bauten das Gebäude jedoch um und es schien, als würden sie die Verpflichtung ignorieren.

Nachdem die Stadt deren Einhaltung angemahnt hatte, weil man sonst vom Rückkaufrecht Gebrauch machen würde, eröffneten die Hofbauers am letzten Tag der Frist im Jahr 2017 das "Oben", ein Sternelokal mit wenigen Sitzplätzen, das auf eineinhalb Jahre ausgebucht ist. Die Stadt sah die Verpflichtung verletzt und klagte vor dem Landgericht.

Das Landgericht Heidelberg gab den Hofbauers in der ersten Instanz Recht und die Stadt legte nach einer Entscheidung des Gemeinderats Rechtsmittel ein. Das Oberlandesgericht beurteilt die Lage grundsätzlich anders als das Landgericht und geht davon aus, dass es der Stadt auch zustünde, für eine Ausflugsgastronomie zu sorgen. Dabei müsse aber ein wirtschaftlicher Betrieb möglich sein. Kommt das Gericht zu der Ansicht, dass das möglich ist, müsste noch geklärt werden, ob das "Oben" noch fristgerecht eröffnet wurde.

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