Die Räumungsklage hat Erfolg
Das Heidelberger Amtsgericht gibt der Abtei Recht - Berufung angekündigt

Die Pächter des Klosterhof-Lokals wollen nicht aufgeben. Foto: Welker
Heidelberg. (tt) Das Landwirtschaftsgericht hat seine Meinung nach der Verhandlung Ende Februar nicht geändert: Der Räumungsklage des Vereins der Benediktiner gegen die Pächter des Klosterhofs in Ziegelhausen und der Gastronomie wird in vollem Umfang stattgegeben. Die Widerklage über rund 610.000 Euro, die die Pächter Zeljko Dadic und Hartmut Jäger vom Stift als Entschädigung fordern, wird abgewiesen, weil ein Wertausgleich im Pachtvertrag ausgeschlossen war. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Unterpächter der Gaststätte kündigten gestern aber bereits an, in Berufung gehen zu wollen.
Bereits in einem vorangegangenen Prozess war - höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof - festgestellt worden, dass die Kündigung des Stifts rechtskräftig ist. Die Mönche hatten den Pachtvertrag vorzeitig gekündigt und sich dabei auf einen Formfehler im Vertrag berufen. Dagegen hatten Dadic und Jäger geklagt. Aufgrund der Kündigung hält das Amtsgericht den Anspruch der Benediktinerabtei für berechtigt und hat deshalb nun der Räumungsklage stattgegeben. Es geht darum, dass das Grundstück sowie die Gaststätte freigegeben werden.
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Obwohl noch kein schriftliches Urteil vorliegt, kündigte der Anwalt der Unterpächter der Gastronomie, Christian Diener, an, dass seine Mandanten in Berufung gehen und darüber hinaus Vollstreckungsschutz suchen werden. "Der Betrieb wird vorerst weiterlaufen", so Diener. Die Hauptpächter der Landwirtschaft, Dadic und Jäger, wollten sich gestern noch nicht zum Urteil äußern. Ihr Anwalt Stefan Allmendinger hatte aber schon nach der Verhandlung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen, damit das Oberlandesgericht den Sachverhalt bewerten könne. Und auch von der Benediktinerabtei war gestern niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.



