Die Räumungsklage hat Erfolg
Das Heidelberger Amtsgericht gibt der Abtei Recht - Berufung angekündigt

Die Pächter des Klosterhof-Lokals wollen nicht aufgeben. Foto: Welker
Heidelberg. (tt) Das Landwirtschaftsgericht hat seine Meinung nach der Verhandlung Ende Februar nicht geändert: Der Räumungsklage des Vereins der Benediktiner gegen die Pächter des Klosterhofs in Ziegelhausen und der Gastronomie wird in vollem Umfang stattgegeben. Die Widerklage über rund 610.000 Euro, die die Pächter Zeljko Dadic und Hartmut Jäger vom Stift als Entschädigung fordern, wird
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