Bundesverwaltungsgericht bestätigt Wahlrecht ab 16
Jugendliche dürfen bei Kommunalwahlen früher ran - Kläger kündigt Verfassungsbeschwerde an

Symbolfoto: dpa
Heidelberg/Leipzig. (dpa-lsw) Eine auf 16 Jahre abgesenkte Altersgrenze für Kommunalwahlen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Das herabgesetzte Wahlalter verstoße nicht gegen die Verfassung.
Bei Bundestagswahlen dürfen laut Grundgesetz zwar nur Volljährige mitentscheiden. Das sei aber nicht "maßstabsbildend" für andere Wahlen. Zudem
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