Heidelberg

Was es beim Sperrmüll zu beachten gibt

Der Unrat muss jetzt vorsortiert werden: Diese Pflicht wird nun strenger durchgesetzt. Auch die Mengenbegrenzung muss eingehalten werden.

04.01.2025 UPDATE: 04.01.2025 04:00 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Heidelberg. (RNZ) Zweimal im Jahr können die Heidelbergerinnen und Heidelberger kostenlos eine Sperrgutabholung beantragen, also Sperrmüll anmelden. Die Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg holen dann Metalle, Möbel, Elektroschrott, Holz und sperrige Abfälle, die aufgrund ihrer Größe auch nach Zerkleinerung nicht in den Restabfallbehälter passen, ab.

Dabei gilt es allerdings einige Regeln einzuhalten:

> Sortiert bereitstellen: Das Sperrgut muss nach den vier Abfallfraktionen (Metalle, Holz, Elektroschrott und sonstiges Sperrgut) vorsortiert werden. Diese sogenannte Vorsortierungspflicht wird ab 2025 stärker durchgesetzt. Die Anmelder sind für alle Abfälle verantwortlich, die bereitgelegt werden. Dazu zählen auch Abfälle, die von Nachbarn oder Unbekannten hinzugelegt werden.

Die Anmelder müssen den Sperrgutabfall nach den vier Abfallfraktionen vorsortieren und deutlich getrennt voneinander zur Abholung bereitstellen. Die ASZ Heidelberg holt die Abfälle mit mehreren Fahrzeugen unabhängig voneinander ab. Liegen die Abfälle unsortiert bereit, kann die Entsorgung nicht erfolgen. Sämtlicher Abfall, der nicht mitgenommen wird, muss dann von den Anmeldenden selbst sachgerecht entsorgt werden.

> Maximal drei Kubikmeter Sperrgut: Haushalte müssen selbst die Mengenbegrenzung von maximal drei Kubikmetern einhalten. Mehrmengen werden von den Mitarbeitern der ASZ nicht mitgenommen und müssen wieder zurückgeräumt werden.

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> Gewichts- und Größenbegrenzung: Aus Sicherheitsgründen für die abholenden Mitarbeiter der ASZ Heidelberg, aber auch für Passanten, dürfen die einzelnen Gegenstände maximal zwei Meter lang und 50 Kilogramm schwer sein. Größere Gegenstände müssen vorab von den Anmeldern eigenständig verkleinert werden.

> Uhrzeiten und Ablageort beachten: Sperrgutgegenstände müssen am Abholtag spätestens bis sechs Uhr morgens bereitliegen. Frühestens dürfen sie jedoch ab 18 Uhr am Vortag herausgestellt werden. Die öffentliche Ablagefläche muss vor der Grundstücksgrenze gut sichtbar am Straßenrand liegen.

> Reinigung nach Abholung: Die Anmelder müssen im Nachgang Rückstände und Verschmutzungen auf der öffentlichen Fläche beseitigen.

Info: Die Abfallberatung der ASZ Heidelberg stellt auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de/sperrgut ein Sperrgut-ABC mit hilfreichen Informationen und Tipps zur Verfügung.

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