Uniklinikum muss nach grobem Behandlungsfehler Schmerzensgeld bezahlen
Seit einer Operation vor sieben Jahren ist das rechte Bein eines Patienten gelähmt. Die nun zugesprochenen 100.000 Euro sind wohl nur der Anfang.
Von Jonas Labrenz
Heidelberg. Bei der Operation eines vermeintlichen Sarkoms – eines bösartigen Tumors – hat ein Arzt des Uniklinikums Heidelberg einen groben Behandlungsfehler begangen. Das entschied die 4. Zivilkammer des Heidelberger Landgerichts sieben Jahre nach der Operation. Außerdem sei der Patient nicht richtig aufgeklärt worden.
Das Bein des 54-Jährigen
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