Heidelberg

Teilerfolg für Verdi zum Streik am Klinikum

Das Landesarbeitsgericht schränkt die Notdienstverpflichtung beim Warentransportsystem ein.

19.07.2023 UPDATE: 19.07.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden
Seit Monaten kämpfen die Mitarbeiter der Klinik-Technik GmbH immer wieder mit Warnstreiks für einen Tarifvertrag, hier am 13. Juni. Foto: Philipp Rothe

Von Jens Schmitz

Heidelberg. In einer Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht hat die Gewerkschaft Verdi am Dienstag gegen ein Tochterunternehmen des Heidelberger Universitätsklinikums einen Teilerfolg errungen. Geplante Streiks dürfen den technischen Versorger des Klinikums nun härter treffen als bisher zulässig – wenn auch nicht so bedingungslos wie von Verdi gewünscht.

Die Gewerkschaft möchte bei der Klinik-Technik GmbH (KTG), einer hundertprozentigen Tochter der Uniklinik, die Aufnahme von Tarifverhandlungen durchsetzen und dazu auch die Schlagader des Maximalversorgers bestreiken, das unterirdische Automatische Warentransportsystem (AWT). Die Anlage versorgt den Klinikkomplex mit Medikamenten, Essen oder Wäsche und ist gleichzeitig auch für den Abtransport der Abfälle zuständig.

Die Arbeitgeberseite hatte Verdi zur Vorhaltung eines Notdienstes für Störfälle zwingen wollen. Die Gewerkschaft hatte entgegnet, Notfallpläne seien Sache des Arbeitgebers und zumutbar. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Heidelberg, der KTG Recht gegeben.

In der Berufungsverhandlung vor der vierten Kammer des Landesarbeitsgerichts ging es nun noch um die angekündigten Streiktage 19. bis 21. Juli und 28. Juli. KTG-Prokurist Christian Schell erklärte den Betrieb der Anlage für alternativlos. Frühere Ausweichlösungen seien nicht mehr praktikabel; ein Ersatz bedürfe monatelanger Planung. Anwalt Andreas von Medem von der Kölner Kanzlei Seitz konnte sich einen Komplettausfall nur im Katastrophenfall vorstellen. In dem werde man zwar zu Behelfslösungen greifen, aber die seien dann auch nicht mehr angemessen. "Dann passieren schlimme Dinge."

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"Das halten wir für unglaubhaft", entgegnete Verdi-Anwalt Peter Alt von der Heidelberger Kanzlei Bühler & Alt. Sollte das Klinikum tatsächlich für eine hoch belastete Anlage mit teilweise 40 Jahre altem Material keinen Plan B vorhalten, sei das "vollkommen unverständlich". Verdi-Bezirkssekretärin Monika Neuner erklärte an die Adresse der Arbeitgeber: "Wir haben den Eindruck, Sie wollen das Streikrecht aushebeln, um den Normalbetrieb aufrechtzuerhalten."

Die für die Wartung der Anlage zuständige KTG-Abteilung hat 13 Mitarbeiter, die in zwei Schichten von 5.30 Uhr bis 21.30 Uhr arbeiten. Nächtliche Störungen werden am nächsten Morgen behoben. Richter Oesterle zeigte sich nicht geneigt, "auszuprobieren", ob ein mehrtägiger Verzicht auf einen Notdienst das Patientenwohl gefährden könnte.

"Ein verzögertes Frühstück ist für uns kein Leiden", warnte er die KTG-Vertreter allerdings auch. Die Kammer schlug als Kompromiss einen zweiköpfigen Notdienst zwischen sieben und 17 Uhr vor, bei dem mindestens eine fachkundige Person vertreten sein müsse. Die Begleitung ist zum Gesundheitsschutz notwendig.

Auch nach zweimaliger Bedenkzeit konnten sich nur die Verdi-Vertreter mit diesem Vorschlag anfreunden. Die Kammer gab der Berufung schließlich teilweise statt. Verdi sei zwar grundsätzlich verpflichtet, den Notdienst zu dulden. Er sei allerdings auf die Kernzeit von sieben bis 17 Uhr und auf die Besetzung mit einem Fachkundigen und einem weiteren Arbeitnehmer zu beschränken. Da es sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren handelte, sind weitere Rechtsmittel ausgeschlossen. (Aktenzeichen: 4 SaGa 3/23)

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