Teilerfolg für Verdi zum Streik am Klinikum
Das Landesarbeitsgericht schränkt die Notdienstverpflichtung beim Warentransportsystem ein.

Von Jens Schmitz
Heidelberg. In einer Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht hat die Gewerkschaft Verdi am Dienstag gegen ein Tochterunternehmen des Heidelberger Universitätsklinikums einen Teilerfolg errungen. Geplante Streiks dürfen den technischen Versorger des Klinikums nun härter treffen als bisher zulässig – wenn auch nicht so bedingungslos wie von Verdi
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