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Für den Neckar heißt es: Baden verboten!

Der Sprung in den Neckar zur Abkühlung ist nicht erlaubt - Wer ihn trotzdem wagt, kann mit Durchfall und Brechreiz auf der Toilette enden.

02.07.2013 UPDATE: 02.07.2013 06:00 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Der Neckar ist kein Badegewässer, und darum ist der Gang ins kühle Nass generell verboten - eigentlich. Denn wer sich etwa von der Neckarwiese aus kurz erfrischen geht, muss nicht mit einem Bußgeld rechnen. Nur sollte man vermeiden, das Wasser zu schlucken. Foto: Kaz
Von Steffen Blatt

Sommer, Sonne, faulenzen auf der Neckarwiese. Und wenn es zu heiß wird, für eine kurze Abkühlung ein Sprung in den Neckar. Das liegt nahe, ist aber eigentlich verboten - und der Gesundheit auch nicht gerade förderlich.

Denn der Neckar ist kein Badegewässer, und darum ist der Gang ins Nass grundsätzlich nicht erlaubt, erklärt Bernd Köster, der Leiter des städtischen

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