Einige Wieblinger erhielten ungewollt Einblick in das Grundbuch
Ein "Bearbeitungsfehler" des Grundbuchamts machte es möglich: Etliche Bürger konnten plötzlich unberechtigterweise einsehen, wer in Wieblingen Eigentum besitzt.

Von Philipp Neumayr
Heidelberg. Die Einsicht in das Grundbuch ist gesetzlich eingeschränkt. Nur mit "berechtigtem Interesse" erhält man Einblick. Dieses Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger. Mehrere Bewohner und Bewohnerinnen des Stadtteils Wieblingen konnten nun allerdings auch ohne solch "berechtigtes Interesse" und ganz unfreiwillig eigentlich
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