Markus Jones unterliegt vor Gericht (Update)
Jones wollte den Bluttest-Skandal verhindern – Jetzt verliert er wohl seinen Job

Vor dem Arbeitsgericht in der Vangerowstraße klagt Markus Jones (Mitte) gegen seine Freistellung als Justitiar des Universitätsklinikums. Foto: Philipp Rothe
Von Klaus Welzel
Heidelberg. Lang und schmal kam er rein. Sehr korrekt gekleidet, im dunklen Anzug, weißes Hemd, elegante Krawatte. Geknickt ging er nach knapp zwei Stunden wieder. Markus Jones bleibt weiterhin als Justiziar des Uniklinikums freigestellt. Bis zur Kündigung in vermutlich drei, vier Wochen. So sprach das Gericht, so erklärte es Prof. Martin Diller, Anwalt bei Gleiss Lutz, der Stuttgarter Kanzlei, die schon so viele Dienste in der Causa Bluttest erledigte. Neuester Job: der Rauswurf von Markus Jones.
Doch der Reihe nach. Am Mittwoch fand am Arbeitsgericht in Heidelberg eine denkwürdige Sitzung statt, bei der es vordergründig darum ging, ob Jones wieder arbeiten darf und ob das Hausverbot gegen ihn fällt. Wenigstens Letzteres ist teilweise der Fall. Denn nachdem die RNZ berichtet hatte, Jones dürfte nicht einmal mehr seine beiden Kinder besuchen, die an der Klinik behandelt würden, fasste die Vorstandsvorsitzende am Klinikum, Prof. Annette Grüters-Kieslich, einen Einzelbeschluss und hob das Hausverbot in diesem Punkt auf.
Das ist aber auch schon das einzig Positive, was Jones am Mittwoch über seine Vorgesetzte zu berichten hatte. Nach seiner Lesart ist Grüters-Kieslich, deren Vertrag vorzeitig zum 31. Oktober aufgehoben wurde, diejenige, die derzeit am Klinikum aufräumt. Der Geschäftsbereich IV, zuständig für alles Kaufmännische und Juristische bis hin zur Compliance, soll umgebaut werden (in der Abteilung sagen sie: zerschlagen). Und Jones stört. So hört man es von den vielen Mitarbeitern, die sich am Mittwoch in den zu kleinen Sitzungsraum quetschten.
Doch für all das interessierte sich das Arbeitsgericht nicht. Es ging um die Frage, ob ein berechtigtes Interesse von Jones daran besteht, sofort wieder zu arbeiten. Ja, antwortete der. Nannte neben seinem Bemühen, den "Reformprozess" mitzugestalten, die Chance, seine eigene Reputation wiederherzustellen ("Die externe Kommission hat mich in ihrem Zwischenbericht vollständig entlastet"). Zu guter Letzt sei er Projektleiter des neuen Herzzentrums, für das die Hopp-Stiftung 100 Millionen Euro spende, die Tschira-Stiftung weitere 25 Millionen und die Klinik noch einmal 100 Millionen zur Verfügung stelle. All das sei an Termine gebunden. Ohne ihn, Jones, sei das Projekt gefährdet.
Zählt alles nicht, fasste Richter Daniel Obst zusammen. Allein der Wille von Vorstand und Aufsichtsrat, wegen fehlenden Vertrauens nicht mehr mit Jones zusammenarbeiten zu wollen, rechtfertige die Freistellung. Niederschmetternd war das für den Kläger. Und Michael Eckert bekundete, so etwas habe er in seinen 30 Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht noch nicht erlebt, dass es für einen Rauswurf reiche, wenn der Arbeitgeber sagt, er möge nicht mehr. Das sei grundgesetzwidrig.
Ungewöhnlich ist es auf alle Fälle. Ungewöhnlich auch der harte Schlagabtausch, den der Klinikumsanwalt führte ("Sie reden Unsinn."). Wobei er in der Sache "ungewöhnlich schmallippig" blieb, wie Richter Obst auffiel. Aber das passt zum gesamten Bluttest-Skandal, den Jones nach eigenen Worten zu verhindern versuchte. Es war die jetzt gegen ihn tätige Kanzlei Gleiss Lutz, die dann das umstrittene "Bild"-Interview gegencheckte. Und es war die heutige Auftraggeberin Grüters-Kieslich, die die PR-Kampagne durchdrückte.
Update: 21. August 2019, 20 Uhr