So gründlich muss "besenrein" sein
Was muss eigentlich alles für eine besenreine Wohnungsübergabe getan werden? Genügt es, einfach einmal den Besen zu schwingen? Nicht immer, zeigt ein Gerichtsurteil.

Rheine/Berlin. (dpa-tmn) Sieht der Mietvertrag nach Auszug eine besenreine Wohnungsübergabe vor, reicht es tatsächlich nicht immer, einfach einmal durchzufegen. Wurde die Wohnung zuvor über einen längeren Zeitraum hinweg nicht gereinigt, muss vor dem Auszug deutlich mehr getan werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgericht Rheines (Az. 10 C 78/24) verweist die Zeitschrift "Das