Plus Wohnungsübergabe?

So gründlich muss "besenrein" sein

Was muss eigentlich alles für eine besenreine Wohnungsübergabe getan werden? Genügt es, einfach einmal den Besen zu schwingen? Nicht immer, zeigt ein Gerichtsurteil. 

10.10.2025 UPDATE: 10.10.2025 09:16 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Die besenreine Übergabe ist im Mietrecht fest verankert: Mieter müssen die Wohnung sauber und leer zurückgeben. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Rheine/Berlin. (dpa-tmn) Sieht der Mietvertrag nach Auszug eine besenreine Wohnungsübergabe vor, reicht es tatsächlich nicht immer, einfach einmal durchzufegen. Wurde die Wohnung zuvor über einen längeren Zeitraum hinweg nicht gereinigt, muss vor dem Auszug deutlich mehr getan werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgericht Rheines (Az. 10 C 78/24) verweist die Zeitschrift "Das