Fahrverbot für Außendienstler
Wer sich im Straßenverkehr nicht an Regeln hält, muss mit Geldbußen und Fahrverboten rechnen. In besonderen Einzelfällen kann von letzteren abgesehen werden. Die sind allerdings rar.
Brandenburg. (dpa-tmn) Ausnahmen von Fahrverboten gibt es nur bei besonderer Härte. Etwa, wenn die Strafe existenzgefährdend wäre, den Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Beeinträchtigung der Gesundheit oder bei der Pflege Angehöriger bedeuten würde.
Für solche Ausnahmen gelten strenge Voraussetzungen. Nicht ausreichend dafür etwa ist, wenn jemand bis dato unauffällig im Straßenverkehr
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+