Rundfunkbeitrag auch für Studis und Azubis
Aktuell starten viele junge Menschen in Ausbildung und Studium - manche ziehen dafür in eine eigene Wohnung oder eine WG. Dann werden auch Rundfunk- und Fernsehgebühren fällig. Doch es gibt Ausnahmen.

Pro Haushalt muss eine Person Rundfunkbeitrag zahlen, egal ob und wie viele Geräte zum Empfang vorhanden sind. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Rostock. (dpa-tmn) Für den gesetzlich geregelten Rundfunkbeitrag gilt die Faustregel: Eine Wohnung - ein Beitrag. Egal, ob Wohngemeinschaft oder Einzelhaushalt, aktuell sind pro Wohnung monatlich 18,36 Euro zu zahlen. Egal ist auch, wie viele Radios, Fernseher, Computer oder Smartphones vorhanden sind. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin.
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