Verlust durch Trickbetrug? - Finanzamt lehnt Steuerabzug ab
Wer Betrügern aufsitzt und dadurch Bargeld verliert, bleibt in der Regel auf dem Schaden sitzen. Versicherungen leisten hier meist nicht. Und auch der Fiskus kann dafür keinen Steuerabzug vornehmen.

Münster/Berlin. (dpa-tmn) Weg ist weg: Wer Opfer eines Trickbetrugs wird, muss den finanziellen Verlust in aller Regel in voller Höhe tragen. Denn steuerlich lassen sich solche Schäden nicht geltend machen. Das hat das Finanzgericht Münster (Az. 1 K 360/25 E) kürzlich entschieden.
In dem konkreten Fall war eine 77-Jährige telefonisch von Betrügern kontaktiert worden. Mit der bekannten



