Schadenersatz nach Schufa-Eintrag nur bei konkretem Nachteil
Für die Weitergabe sogenannter Positivdaten an Auskunfteien benötigen Unternehmen generell die Zustimmung ihrer Kunden. Verletzen sie die Regel, kann es Schadenersatz geben - unter einer Bedingung.

Vertragspartner können sich schadenersatzpflichtig machen, wenn sie unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Bonn/Berlin. (dpa-tmn) Gibt ein Vertragspartner unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weiter, kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Betroffene nachweisen können, welcher Schaden ihnen dadurch konkret entstanden ist. Gelingt das nicht, ist der Anspruch dahin, teilt das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" unter Verweis auf eine Entscheidung
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+