Plus Urteil

Schadenersatz nach Schufa-Eintrag nur bei konkretem Nachteil

Für die Weitergabe sogenannter Positivdaten an Auskunfteien benötigen Unternehmen generell die Zustimmung ihrer Kunden. Verletzen sie die Regel, kann es Schadenersatz geben - unter einer Bedingung.

24.01.2025 UPDATE: 24.01.2025 09:47 Uhr 57 Sekunden

Vertragspartner können sich schadenersatzpflichtig machen, wenn sie unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn​

Bonn/Berlin. (dpa-tmn) Gibt ein Vertragspartner unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weiter, kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Betroffene nachweisen können, welcher Schaden ihnen dadurch konkret entstanden ist. Gelingt das nicht, ist der Anspruch dahin, teilt das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" unter Verweis auf eine Entscheidung

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