Plus Urteil

Makler haftet für Beratungsfehler

Makler sind in der Versicherungsberatung gefragte Leute - auf ihre Expertise verlassen sich Kundinnen und Kunden. Geht doch mal was schief, haftet der Berater unter Umständen für seinen Fehler.

12.03.2025 UPDATE: 12.03.2025 08:40 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden

Unterläuft einem Makler ein Beratungsehler, muss er den dadurch entstandenen Schaden unter Umständen ersetzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Wer einen Makler aufsucht, um sich etwa in Sachen Finanzen oder Versicherungen beraten zu lassen, der sollte sich auf dessen Kompetenz verlassen können. Unterläuft dem Makler ein Fehler, macht er sich unter Umständen haftbar und muss den Schaden, der Verbraucherinnen und Verbrauchern dadurch entsteht, ersetzen. Zu dieser Einschätzung gelangt das Landgericht Arnsberg in einem

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