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Was an Halloween erlaubt ist - und was nicht

Zahnpasta unter der Türklinke, abgelaufene Süßigkeiten und Verletzung der Aufsichtspflicht: An Halloween kann man rechtlich schnell mal danebengreifen. Wer um mögliche Fehler weiß, kann sie vermeiden.

29.10.2025 UPDATE: 29.10.2025 08:02 Uhr 2 Minuten, 14 Sekunden
Macht das heutzutage wirklich noch jemand: Türklinken an Halloween mit Zahnpasta bestreichen? Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Berlin. (dpa-tmn) Wenn es draußen dunkel wird und in Vorgärten leuchtende Kürbisse grinsen, beginnt für viele Kinder einer der spannendsten Abende des Jahres: Halloween. Mit Kostümen, Eimern und Taschen ausgestattet ziehen sie von Tür zu Tür und hoffen auf gute Ausbeute.

Doch während die Kleinen voller Vorfreude durch die Straßen streifen, stellen sich bei Eltern und