Bafög-Zahlung gehört nicht in die Steuererklärung
Im kommenden Wintersemester erhalten viele Studierende eine höhere Bafög-Zahlung. Muss diese eigentlich versteuert werden - und müssen Studenten überhaupt eine Steuererklärung machen?

Wer BAföG-Leistungen erhält, muss in der Regel keine Steuererklärung machen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa
Berlin (dpa/tmn) - BAföG-Leistungen für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich steuerfrei. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Das heißt im Umkehrschluss auch: Man ist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, nur weil man Bafög-Zahlungen bezieht. Das gilt übrigens auch für das Aufstiegs-Bafög, das früher Meister-Bafög
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