Handwerkerkosten splitten, Steuervorteil optimal nutzen
Handwerkerkosten clever von der Steuer absetzen: Wer Arbeiten über den Jahreswechsel hinaus plant, kann durch Teilabrechnungen Steuern sparen und den Höchstbetrag in beiden Jahren ausschöpfen.
Düsseldorf/Berlin. (dpa) Malern, Fliesen legen, Reparaturarbeiten: Wer für solche oder andere Tätigkeiten Handwerker beauftragt, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Aufwendungen für die Arbeitsleistung, Fahrtkostenpauschale und Maschinensätze an - höchstens aber 1200 Euro pro Jahr. Wichtige Voraussetzung für die Absetzbarkeit von
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