Plus Steuern

Handwerkerkosten splitten, Steuervorteil optimal nutzen

Handwerkerkosten clever von der Steuer absetzen: Wer Arbeiten über den Jahreswechsel hinaus plant, kann durch Teilabrechnungen Steuern sparen und den Höchstbetrag in beiden Jahren ausschöpfen.

10.10.2024 UPDATE: 10.10.2024 08:45 Uhr 51 Sekunden
Handwerkerkosten können bis zu 1.200 Euro jährlich steuerlich abgesetzt werden, sofern Leistung und Zahlung im selben Jahr erfolgen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn​

Düsseldorf/Berlin. (dpa) Malern, Fliesen legen, Reparaturarbeiten: Wer für solche oder andere Tätigkeiten Handwerker beauftragt, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Aufwendungen für die Arbeitsleistung, Fahrtkostenpauschale und Maschinensätze an - höchstens aber 1200 Euro pro Jahr. Wichtige Voraussetzung für die Absetzbarkeit von

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