Unterhaltszahlungen absetzen
Ob Ex-Partner, Kind im Studium oder die Eltern: Wer anderen finanziell unter die Arme greift, kann sich das Geld zum Teil zurückholen. Wie Sie Unterhaltszahlungen bei der Steuererklärung absetzen.

Bekommt der Nachwuchs noch Kindergeld? In diesem Fall sind Unterhaltszahlungen nicht steuerlich absetzbar. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Von Christina Bachmann
Berlin/Alpirsbach (dpa/tmn) – Wenn es um Unterhalt geht, denken die meisten Menschen zuerst an den oder die Ex. Doch das ist nur eine Seite der Medaille.
"Es lohnt sich, beim Ausfüllen der Steuererklärung auch an das Thema Unterhalt und an die Unterstützung von engen Familienangehörigen zu denken", sagt Isabell Pohlmann von der Stiftung
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+