Plus Online-Blumen

Was tun, wenn die Lieferung enttäuscht?

Wenn die Blumen-Lieferung zum Valentinstag welk ist oder nicht rechtzeitig ankommt, kann der Haussegen schon mal schief hängen. Verbraucher sollten dann ihre Rechte gegenüber dem Händler kennen.

12.02.2025 UPDATE: 12.02.2025 08:13 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden

Blumensträuße überreicht man am besten persönlich. Geht das nicht, bieten sich Online-Shops an. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn​

Potsdam. (dpa-tmn) Kein Blumenladen um die Ecke, um die Liebste oder den Liebsten am Valentinstag mit einem schönen Strauß zu überraschen? Dann kann die Blumenlieferung aus dem Netz eine Option sein - in der Hoffnung, dass Sie nicht enttäuscht werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher in verschiedenen Situationen haben,

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