Was tun, wenn die Lieferung enttäuscht?
Wenn die Blumen-Lieferung zum Valentinstag welk ist oder nicht rechtzeitig ankommt, kann der Haussegen schon mal schief hängen. Verbraucher sollten dann ihre Rechte gegenüber dem Händler kennen.

Blumensträuße überreicht man am besten persönlich. Geht das nicht, bieten sich Online-Shops an. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
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