Plus Neue Wohnung in Aussicht?

Sechs Fakten rund um Abstandszahlungen

Mist: Die Wohnung überzeugt bei der Besichtigung auf ganzer Linie, aber der Vormieter versalzt die Suppe, weil er für die Einbauküche 5000 Euro will. Was beim Abschlag zulässig ist - und was nicht.

21.10.2024 UPDATE: 21.10.2024 08:32 Uhr 2 Minuten, 56 Sekunden
Sie sollen Geld dafür bezahlen, dass Ihr möglicher künftiger Vermieter Sie für seine Wohnung auswählt? Darauf müssen Sie sich nicht einlassen, denn das ist nicht erlaubt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Von Monika Hillemacher

Berlin/München (dpa/tmn) – Die neue Wohnung ist gefunden, der Vertrag unterschriftsreif, da kommt der Vormieter mit der Forderung nach einer Abstandszahlung um die