Sechs Fakten rund um Abstandszahlungen
Mist: Die Wohnung überzeugt bei der Besichtigung auf ganzer Linie, aber der Vormieter versalzt die Suppe, weil er für die Einbauküche 5000 Euro will. Was beim Abschlag zulässig ist - und was nicht.
Von Monika Hillemacher
Berlin/München (dpa/tmn) – Die neue Wohnung ist gefunden, der Vertrag unterschriftsreif, da kommt der Vormieter mit der Forderung nach einer Abstandszahlung um die Ecke. Entweder, damit er früher auszieht oder als Ablöse für Mobiliar, das er nicht mitnehmen möchte. Mitunter verlangen auch Vermieter zusätzlich zur Miete Geld. Ist das rechtens und müssen Sie zahlen?
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