Plus Neue Wohnung in Aussicht?

Sechs Fakten rund um Abstandszahlungen

Mist: Die Wohnung überzeugt bei der Besichtigung auf ganzer Linie, aber der Vormieter versalzt die Suppe, weil er für die Einbauküche 5000 Euro will. Was beim Abschlag zulässig ist - und was nicht.

21.10.2024 UPDATE: 21.10.2024 08:32 Uhr 2 Minuten, 56 Sekunden
Sie sollen Geld dafür bezahlen, dass Ihr möglicher künftiger Vermieter Sie für seine Wohnung auswählt? Darauf müssen Sie sich nicht einlassen, denn das ist nicht erlaubt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Von Monika Hillemacher

Berlin/München (dpa/tmn) – Die neue Wohnung ist gefunden, der Vertrag unterschriftsreif, da kommt der Vormieter mit der Forderung nach einer Abstandszahlung um die Ecke. Entweder, damit er früher auszieht oder als Ablöse für Mobiliar, das er nicht mitnehmen möchte. Mitunter verlangen auch Vermieter zusätzlich zur Miete Geld. Ist das rechtens und müssen Sie zahlen?

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+